Fristversäumnis des Vermieters

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem.

    Nachdem ich nun etliche Foren und Seiten über den § 556 Abs. 3 durchforstet habe und meine Frage noch immer offen ist, wollte ich hier meine Frage posten :).
    Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe!

    Problem:

    Mein Vermieter hat mir die Nebenkostenabrechnung am 22.11.2014 für 2013 geschickt.
    Der angegebene Abrechnungszeitraum ist vom 01.11-31.10., nach meinem Verständnis hat der Vermieter die 12-Monatsfrist, des 556 Abs. 3 überschritten oder nicht?

    Vielen vielen Dank!!!

  • Abrechnungszeitraum 1.11.2012 - 31.10.2013 - Abrechnung hätte dir spätestens am 31.10.2014 zugegangen sein müssen wenn der VM eine Nachzahlung geltend machen will.

    Für Abrechnungszeitraum 1.11.2013 - 31.10.2014 wäre sie am 22.11.2014 fristgerecht zugegangen.

  • Genau Abrechnungszeitraum ist 01.11.2012 - 31.10.2013, somit fällt seine Forderung weg oder?
    Super vielen Lieben Dank für die schnelle Antwort.
    Vielen Dank!!!


    Und zukünftig, Johnny, bitte korrekte Datumsangaben...:)

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