Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Nachdem ich nun etliche Foren und Seiten über den § 556 Abs. 3 durchforstet habe und meine Frage noch immer offen ist, wollte ich hier meine Frage posten :).
Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe!
Problem:
Mein Vermieter hat mir die Nebenkostenabrechnung am 22.11.2014 für 2013 geschickt.
Der angegebene Abrechnungszeitraum ist vom 01.11-31.10., nach meinem Verständnis hat der Vermieter die 12-Monatsfrist, des 556 Abs. 3 überschritten oder nicht?
Vielen vielen Dank!!!