Bankbürgschaft anstatt Kaution

  • Hallo zusammen,

    in unserer letzten Wohnung haben meine Frau und ich anstelle einer Kaution eine Bankbürgschaft, über unsere Hausbank an den Vermieter gegeben.
    Nun sind wir nach etwas über einem Jahr ausgezogen, worüber der Vermieter augenscheinlich nicht sonderlich erfreut war. Wir hatten drei Übergabetermine, weil immer wieder neue Sachen gemacht haben wollte und nach dem dritten Termin habe ich ihm die Schlüssel einfach dagelassen.
    Wie sich herausgestellt hat vor dem Hintergrund der Bürgschaft nicht sonderlich clever. Es kam dann nach einiger Zeit eine Nebenkostenabrechnung in der er uns eine Reperatur eines kurz nach unserem Einzug enstandenen Wasserrohrbruchs mit knapp 300 Euro in Rechnung gestellt. Während wir dort gewohnt haben war von einer Beteilung unsrer Seite nie die Rede, da auch garnicht klar war was der Auslöser war. Wir haben die Reperatur nicht gezahlt.
    Jetzt sollte man meinen der Vermieter greift auf due Bürgschaft zurück. Tut er aber eben nicht. Die Bürgschaftsunterlagen liegen nach wie vor bei ihm (wir wohnen über zwei Jahre nicht mehr dort). Auf Schreiben reagiert er nicht und meine Bank sagt, dass sie auch nichts machen kann, solange er die Unterlagen nicht zurück schickt oder irgendwelche Forderungen geltend macht.
    Hat einer einen Vorschlag was man da machen kann?

  • Es kam dann nach einiger Zeit eine Nebenkostenabrechnung in der er uns eine Reperatur eines kurz nach unserem Einzug enstandenen Wasserrohrbruchs mit knapp 300 Euro in Rechnung gestellt.
    Hat einer einen Vorschlag was man da machen kann?


    Das hat doch miteinander nichts zu tun.
    Auch ich würde ihn zur Zahlung auffordern bzw. einen Mahnbescheid schicken.

  • Einen Mahnbescheid kann man ja nur für eine Geldforderung beantragen. Ich bin mir nicht sicher, ob eine Bürgschaft diese Geldforderung darstellt. Die Bürgschaft, hätte wie eine Mietkaution, nach spätestens 6 Monaten zurück gegeben werden müssen, falls der Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellt.

    Die Reparatur hat nichts in der Nebenkostenabrechnung zu suchen. Auch ist der Mieter regelmäßig nicht verpflichtet, diese Kosten zu tragen.

    Ich würde dem Vermieter schriftlich auffordern die Bankbürgschaft herauszugeben und gleichzeitig androhen, Klage auf Herausgabe beim AG zu erheben und darauf hinweisen, dass ihm dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

    Pflicht zur R

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