Ich habe zum 01. August 2013 einen Tiefgaragen-Stellplatz angemietet. Mein Vermieter ist nicht Eigentuemer, vielmehr selbst Mieter eines Bueros im Gebauede inkl. des genanten Stellplatz. Der Stellplatz befindet sich nicht im gleichen Gebauede meiner Wohnung, d.h. es liegt ein eigener Mietvertrag vor.
Laut Mietvertrag belaeuft sich die monatliche Miete auf 100 Euro, im Mietvertrag steht der Zusatz "Darin sind alle Kosten enthalten."
Nun hat sich mein Vermieter an mich gewendet und fordert Nachzahlung der Nebenkosten fuer 2013 und 2014, Zitat:
"Wir haben von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen. Hier gibt es für den Posten Tiefgarage eine Nachzahlung von106,60 Euro netto unnd für das Jahr 2014 wird es eine Nachzahlung von 297,56 Euro netto geben."
Kann mein Vermieter diese Nebenkosten nachfordern, obwohl laut Vertrag alle Kosten bereits im Mietzins enthalten sind?
Danke vorab!
Nebenkosten Stellplatz Tiefgarage nachtraeglich gefordert
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drossel -
9. Dezember 2014 um 21:30 -
Erledigt
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Ihr Mietvertrag gilt, denn es ist vereinbart worden, das keine weitern Kosten entstehen.
Was Ihr Vermieter mit seinen Vermieter vertraglich abgeschliossen hat ist nicht Ihr Bier.Aber:
Wenn Sie nicht zahlen, wird sich der Vermieter wohl über kurz oder lang einen neuen Mieter suchen, bei dem er nichts draufzahlen muß. -
Ihr Mietvertrag gilt, denn es ist vereinbart worden, das keine weitern Kosten entstehen.
Was Ihr Vermieter mit seinen Vermieter vertraglich abgeschliossen hat ist nicht Ihr Bier.Aber:
Wenn Sie nicht zahlen, wird sich der Vermieter wohl über kurz oder lang einen neuen Mieter suchen, bei dem er nichts draufzahlen muß.
So wird es mglw. sein.
100€ für einen TG-Stellplatz ist ja wirklich ein Sozialpreis. Gier frisst Hirn. -
Zitat
Laut Mietvertrag belaeuft sich die monatliche Miete auf 100 Euro, im Mietvertrag steht der Zusatz "Darin sind alle Kosten enthalten."
100 € für einen Stellplatz? Dafür kann ich in der Brandenburgischen Provinz eine Einraumwohnung anmieten. Ist der Stellplatz vergoldet?
Ansonsten ist alles von den Vorrednern gesagt worden.
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Ich habe zum 01. August 2013 einen Tiefgaragen-Stellplatz angemietet. Mein Vermieter ist nicht Eigentuemer, vielmehr selbst Mieter eines Bueros im Gebauede inkl. des genanten Stellplatz. Der Stellplatz befindet sich nicht im gleichen Gebauede meiner Wohnung, d.h. es liegt ein eigener Mietvertrag vor.
Laut Mietvertrag belaeuft sich die monatliche Miete auf 100 Euro, im Mietvertrag steht der Zusatz "Darin sind alle Kosten enthalten."
Nun hat sich mein Vermieter an mich gewendet und fordert Nachzahlung der Nebenkosten fuer 2013 und 2014, Zitat:
"Wir haben von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen. Hier gibt es für den Posten Tiefgarage eine Nachzahlung von106,60 Euro netto unnd für das Jahr 2014 wird es eine Nachzahlung von 297,56 Euro netto geben."
Kann mein Vermieter diese Nebenkosten nachfordern, obwohl laut Vertrag alle Kosten bereits im Mietzins enthalten sind?
Danke vorab!Hallo,
die Antwort ist nein!
Zudem würde ich einmal fragen ob der Vermieter, der ja selber Mieter ist, überhaupt eine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung von seinem Vermieter hat, dann wird der gleich mal ein wenig blutleer im Gesicht.
Es gilt das was im Mietvertrag mit dir vereinbart ist, selbst in München bekommt man für 100€ mtl. eine Einzelgarage, ist der Boden vergoldet, sag mal?
Gruß
BHShuber
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... ist der Boden vergoldet, sag mal?
Irgendwo steht jeden Morgen ein Dummer auf... -
Danke fuer die Antworten!
Irgendwo steht jeden Morgen ein Dummer auf...
Leider sind in Muenchner Toplagen 100 Euro fuer einen Stellplatz (kein Duplex) noch eher unterer Durchschnitt. Dazu zur Kroenung noch Maklergebuehren! Hat mit Dummheit wenig zu tun, eher ein Markt der es hergibt und chronischer Parkplatzmangel aber das ist ein anderes Thema...
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