Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung

  • Hallo mein Name ist Leonie und ich bin neu hier,
    Ich habe nun folgende Frage und ich hoffe hier hilfreiche Antworten zu erhalten.

    Ich habe nun die Kündigung meiner Wohnung erhalten weil ich meine Miete erst zwischen 15 und 20 eines Monats zahlen kann.

    Ich weiß das ich die Miete bis zum 3 Werktag bezahlen muss aber ich bekomme immer zwischen 14 und 16 meinen Lohn.

    Mein Vermieter hat noch nie was gesagt obwohl ich das schon seit 8 Jahren so mache,er hat es die ganze Zeit gedultet.
    Nur jetzt auf einmal pocht er darauf die Miete pünktlich zu bekommen was mir aber nicht möglich ist.

    Ich kann auch keine Miete im Vorraus zahlen,Ich bin alleinerziehend(4 Kinder) und mein Lohn reicht nicht aus um eine Doppelte Miete zu tragen.


    Darf mir wirklich gekündigt werden obwohl ich schon seit Jahren meine Miete erst mitte des Monats bezahle(auch als ich noch mit meinem Partner zusammen war) oder kann ich was dagegen tun.

    Vielen Dank im vorraus,

    Leonie

  • Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden.

    Auch wenn der Vermieter die späteren Zahlungen jahrelang geduldet hat kann er Dir jetzt deswegen kündigen.

    Fristgerecht auf jeden Fall. Fristlos nur nach vorheriger Abmahnung.

    Was genau steht denn in der Kündigung?

    Wenn möglich scann sie ein und lade sie hoch.

    Persönliche Daten bitte unkenntlich machen.

  • Hallo erst mal danke für die Antwort.
    Er hat fristlose zur sichheit fristgemäß gekündigt.
    Eine Abmahnung hat er nach seinen Aussagen im September geschickt.
    Ich habe aber nichts bekommen was ich aber nicht beweisen
    kann.ich hätte dann sofort mit dem Vermieter versucht zu sprechen.

    Ich werde zwar am Dienstag das Gespräch suchen und hoffe wir
    finden eine Lösung.

    Das schreiben scanne ich später noch ein ich bin noch auf
    Arbeit.


  • Ich habe nun die Kündigung meiner Wohnung erhalten weil ich meine Miete erst zwischen 15 und 20 eines Monats zahlen kann.

    Das halte ich für eine Lüge. Sie können sehr wohl die Miete pünktlich zahlen.
    Warum: LegenSie die Miete für den nächsten Monat beiseite.
    Das ist eine Frage der Einrichtung und keineswegs einem Geldmangel geschuldet.

    Zitat

    Ich weiß das ich die Miete bis zum 3 Werktag bezahlen muss aber ich bekomme immer zwischen 14 und 16 meinen Lohn.


    Sie wissen das und tun es trotzdem und nun ist noch der Vermieter der böse Popanz, welcher Ihnen kulant die ganzen Jahre Aufschub gewährte.

    Zitat

    Nur jetzt auf einmal pocht er darauf die Miete pünktlich zu bekommen was mir aber nicht möglich ist.


    Nun pocht er so ganz plötzlich, mir nichts , dir nichts, auf pünktliche Zahlung.
    Junge Frau, hier verschweigen Sie uns was. Da war doch in diesem Zusammenhang bestimmt noch was.
    Sei es drum.

    Zitat

    Ich kann auch keine Miete im Vorraus zahlen,Ich bin alleinerziehend(4 Kinder) und mein Lohn reicht nicht aus um eine Doppelte Miete zu tragen.


    Doppelte Miete ist schwer. Versichen Sie wenigstens einiges monatlich mehr zu zahlen, bis der Rückstand aufgehoben ist.

    Die rechtliche Würdigung hat schon anitari eingestellt.

  • Zitat

    Eine Abmahnung hat er nach seinen Aussagen im September geschickt.
    Ich habe aber nichts bekommen was ich aber nicht beweisen
    kann.

    Den Zugang müßte der Vermieter nachweisen.

    An der fristgerechten Kündigung ändert das aber nichts.

    Nur das die Kündigungsfrist zu beachten ist. 6 Monate mindestens, sind 8 Jahre Mietdauer erreicht sind es 9 Monate.

    Zitat

    ich hätte dann sofort mit dem Vermieter versucht zu sprechen.

    Das hättest Du schon vor Jahren tun sollen. Wissen das die Miete spätestens am 3. Werktag fällig ist, trotzdem später zahlen und hoffen der Vermieter wird schon nix machen ist der falsch Weg.

  • Hallo Leonie,

    auch in Deiner persönlichen Situation hättest Du es irgenwie innerhalb einer angemessenen Zeit auf die Reihe kriegen können und müssen, die Miete vertragsgerecht (steht das auch im Vertrag so drin mit den ersten drei Werktagen d.M.?) zu zahlen.
    Ich würde der Kündigung widersprechen mit der Begründung, dass ich keine vorherige Abmahnung bekommen habe und zusagen, dass ich zukünftig pünktlich zahlen werde, soweit es mir bei meinen angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen, welche ja dem VM bekannt sind, möglich ist.
    Dass dies rechtlich wenig wirksam sein dürfte, ist (auch) mir bekannt. Aber warten wir doch erst mal die Reaktion des VM ab, worüber Du uns dann bitte informieren wirst.

  • Den Zugang müßte der Vermieter nachweisen.

    An der fristgerechten Kündigung ändert das aber nichts.

    Nur das die Kündigungsfrist zu beachten ist. 6 Monate mindestens, sind 8 Jahre Mietdauer erreicht sind es 9 Monate.


    Das hättest Du schon vor Jahren tun sollen. Wissen das die Miete spätestens am 3. Werktag fällig ist, trotzdem später zahlen und hoffen der Vermieter wird schon nix machen ist der falsch Weg.


    Ich wohne seit 16 jahren hier und war immer zufrieden.Wir hatten
    es damals angesagt das wir erst mitte des Monats zahlen können.
    Da hieß es es wäre kein Problem wir würden jeden Monat
    eine Zahlungserrinerung erhalten.
    Das war aber nur mündlich.

  • Kolinum

    Ich habe im Monat mit Lohn, Unterhalt und Kindergeld ca 1800
    Euro. Davon zahle ich Miete 848 Euro. Dazu kommt Strom, Telefon und
    Fahrkarten für mich und die Kinder. Wie soll ich da eine Miete für den
    nächsten Monat zurück legen.

    Ich habe nie behauptet das der Vermieter böse ist.ich wohne seit 16
    Jahre hier und hatte noch nie irgendwelche Probleme.

    Es gab auch vorher nichts ich verschweige überhaupt nichts. Im
    Gegenteil:morgen wird mir der Boden im Flur neu gemacht der im
    Zuge der Sanierung kaputt gegangen ist.
    Die Reparatur wurde mir letzten Monat genehmigt.
    Deshalb verstehe ich das ganze noch weniger

    Einmal editiert, zuletzt von Leonie (7. Dezember 2014 um 20:41)

  • Ich habe im Monat mit Lohn, Unterhalt und Kindergeld ca 1800 Euro. Davon zahle ich Miete 848 Euro. Dazu kommt Strom, Telefon und Fahrkarten für mich und die Kinder. Wie soll ich da eine Miete für den nächsten Monat zurück legen.
    ich wohne seit 16 Jahre hier


    ... also seit 192 Monaten.
    Hätteste monatlich 4,42€ bzw. damals 8,64DM zurückgelegt, hätteste zumindest jetzt keine Probleme bekommen.
    Ich vermute, dass hinter der Kündigung etwas mehr bzw. anderes steckt - aber das musste selbst herausfinden...

  • ... also seit 192 Monaten.
    Hätteste monatlich 4,42€ bzw. damals 8,64DM zurückgelegt, hätteste zumindest jetzt keine Probleme bekommen.
    Ich vermute, dass hinter der Kündigung etwas mehr bzw. anderes steckt - aber das musste selbst herausfinden...


    Das werde ich hoffentlich erfahren.Am Dienstag ist dort Sprechstunde da gehe ich auf jeden Fall hin.
    Mehr kann ich jetzt nicht machen.
    Melde mich dann was dabei raus gekommen ist.

  • Hallo Leonie,

    auch in Deiner persönlichen Situation hättest Du es irgenwie innerhalb einer angemessenen Zeit auf die Reihe kriegen können und müssen, die Miete vertragsgerecht (steht das auch im Vertrag so drin mit den ersten drei Werktagen d.M.?) zu zahlen.
    Ich würde der Kündigung widersprechen mit der Begründung, dass ich keine vorherige Abmahnung bekommen habe und zusagen, dass ich zukünftig pünktlich zahlen werde, soweit es mir bei meinen angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen, welche ja dem VM bekannt sind, möglich ist.
    Dass dies rechtlich wenig wirksam sein dürfte, ist (auch) mir bekannt. Aber warten wir doch erst mal die Reaktion des VM ab, worüber Du uns dann bitte informieren wirst.

    Das stimmt schon,ich habe mich auf die mündliche Absprache damals halt verlassen,was leider nicht so gut war.

    Ich werde der Kündigung erst mal widersprechen weil ich wirklich keine Abmahnung erhalten habe.

    Auch werde ich versuchen ob der Vermieter einverstanden ist wenn ich monatlich 50 Euro mehr zahle was aber nicht
    leicht wird.

    Leider wird die Miete auch bald wegen der Grundsanierung erhöht werden sobald alle Arbeiten im Haus abgeschlossen sind.Die Danierung in der Wohnung selbst wurden Ende September abgeschlossen.

  • Auch energetische Sanierung?
    Rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt?

    Was bedeutet energetische Sanierung.

    Es wurden die Fenster gewechselt,Bad/Gäste WC komplett neu gemacht.
    Neue Heizungen eingebaut.Neue Stromkabel verlegt(Mit Kabelkanälen)
    Das Haus wurde von aussen gedämmt und neu angestrichen.
    Die Arbeiten im Treppenhaus und auf den Etagen werden noch stattfinden.
    Aufzüge werden noch Saniert.

    Angekündigt wurde es rechtzeitig,letztes Jahr im November(Baumassnahmen in der Wohnung waren hier von 10.08 bis 21.09.2014)

    Ich war in der Zeit auch in einer Umsatzwohnung.

  • Hallo,ich war ja gestern bei dem Vermieter und möchte euch auch mitteilen was raus gekommen.
    Die Kündigung ist erst mal unter folgenden Voraussetzung zurückgezogen.

    Ich zahle jetzt am 15 Dezember praktisch keine Miete für den Monat sondern die Miete für Januar damit
    die Miete am 3 Werktag eingeht.

    Die Miete für Dezember muss ich in Raten abzahlen.
    Wenn die Miete und die raten immer pünktlich eingehen kann ich hier wohnen bleiben.

    Die raten mit zu zahlen wird zwar sehr schwer aber irgendwie werde ich es schon hinbekommen.

  • Gut so. Das holen Sie bestimmt auf und dann immer von erhaltenen Geld zuerst die Miete für den nächsten Monat beiseite legen.
    Wenn Sie dann im Rhythmus liegen und bleiben kann Ihnen dieses Malheuir nicht mehr passieren. Denn zahlen muß man so oder so.
    Aber besser ist schon so!

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