Gasabrechnung

  • Hallo!

    Ich wohne bereits über ein Jahr in meiner jetzigen wohnung
    (1.6.09).
    Seit Mietbeginn wurden noch nicht einmal die Verdampfer an meinen Heizkörper abgelesen geschweigedenn ausgetauscht.
    Ich habe die Wohnung jetzt zum 15.12.2010 gekündigt, worauf mein Vermieter mir entgegnete das ich noch beim Gas eine Nachzahlung leisten muss.
    Ich muss dazusagen, das ich dieses Jahr auch einen defekten Heizkreislauf hatte (Problem ging mehrere Monate) und dadurch das die Therme permanent Druck verloren hatte musste sie mehr heizen als normal.

    Die Abrechnung besitze ich noch nicht, aber
    habe ich eine Chance gegen diese Nachzahlung etwas zu machen.


    MfG Thomas3101

  • Ein paar Informationen mehr wären schon nötig. Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung, oder wohnen Sie mit dem Vermieter alleine unter einem Dach?

    Was ist im Mietvertrag zu den Betriebskosten vereinbart, leisten Sie eine Vorauszahlung, oder haben Sie eine Pauschalmiete?

  • Wohne mit dem Vermieter unter einem Dach.
    Er im EG ich im OG.
    Habe zwars eine eigene Gastherme, aber ich bin der Meinung, das dort kein extra Zähler ist, bzw ein zweiter Gasanschluss.
    Laut Mietvertrag zahle ich einen Heizkostenvorschuss(inkl. der anderen Nebenkosten). Das ist aber nur so ein Stinknormaler Mietvertrag (fertig gekauft), in dem steht das das Heizsystem als Zentralheizung aufgelistet ist.

  • Wenn Sie eine eigene Gastherme für die Heizung haben, dann müssten Sie auch einen eigenen Gaszähler haben, denn wie will der Vermieter wissen, wie er den Gasverbrauch aufteilen soll?

    Eine Zentralheizung kann es schon mal nicht sein, denn die würde das ganze Haus mit Wärme (und eventuell Warmwasser) versorgen.

    Ich habe das Gefühl, dass Ihr Vermieter Sie ein wenig abzocken will und das sollten Sie sich nicht gefallen lassen. Verlangen Sie Aufklärung darüber, wie bei Ihnen die Heizung(en) funktioniere. Da Sie dafür bezahlen, haben Sie auch ein Anrecht darauf.

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