Badsanierung - wer zahlt?

  • Hallo,

    Ich habe bisher zu zwei Problemen versucht über google Näheres rauszufinden,
    allerdings nicht wirklich was gefunden. Es geht um folgendes:

    1. Die Dusche in unserer Wohnung besteht aus einer an zwei Seiten offenen Duschwanne mit Vorhang.
    Da die Wanne ziemlich klein ist, steht nach dem Duschen immer das halbe Bad unter Wasser. Ich habe schon mal nach Kabinenaufsätzen geschaut, die sind in Sonderanfertigung aber sehr teuer.

    2. Das Bad hat kein Fenster und zwei Lüftungsklappen. Abluft an der Decke und eine Zuluft etwa 30cm über dem Boden, Zielrichtung Dusche. Die Zuluft kann man nicht regulieren und es kommt im Winter die kalte Aussenluft direkt an die Beine beim duschen. Für die Heizkosten ist das sicherlich auch nicht optimal.

    Kann ich hier vom Vermieter irgendwie verlangen das auszutauschen?
    Danke!

  • Als Mieter können Sie natürlich verlangen, aber ob es der Vermieter tut, ist seine Sache.
    Sie haben das Bad so gemietet wie es ist und es besteht keine Verpflichtung aus einem Lada einen Mercedes zu machen.

  • Zitat


    Kann ich hier vom Vermieter irgendwie verlangen das auszutauschen?

    Verlangen sicher nicht, aber freundlich fragen könnte durchaus eine Möglichkeit sein.

    Grundsätzlich muss der Vermieter nur notwendige Instandhaltungen durchführen, bzw. den aktuellen Zustand erhalten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,


    Da die Wanne ziemlich klein ist, steht nach dem Duschen immer das halbe Bad unter Wasser. Ich habe schon mal nach Kabinenaufsätzen geschaut, die sind in Sonderanfertigung aber sehr teuer.

    Die Zuluft kann man nicht regulieren und es kommt im Winter die kalte Aussenluft direkt an die Beine beim duschen. Für die Heizkosten ist das sicherlich auch nicht optimal.

    Schon mal drüber nachgedacht, dass es Duschvorhänge gibt, die rundum in der Duschtasse laufen? In jedem Baumarkt oder Sanitärfachhandel gibt es ausreichende Auswahl.

    Und bei der kalten Außenluft während des Duschens solltest du aufpassen, dass dir die Beine nicht abfrieren.

  • Hallo,

    mhhm, sind die Begründungen nachvollziehbar?

    Nein würde ich sagen, denn wie bereits angemerkt, haben Sie die Wohnung so gemietet.

    Zur Verinnerlichung, Ihre Argumentation ist ebenso vergleichbar unwichtig für den Vermieter als ob Sie sich darüber beschwert hätten, dass es beim Duschen dampft!

    Somit kein Verlangen möglich, doch könnte man mit dem Vermieter sprechen, dass immer das Wasser im Bad steht und ob er bereit wäre einen Kabinenaufsatz zu bezahlen, wenn der Mieter die Kosten für die Arbeiten hierfür übernimmt.

    Wenn man mich das fragen würde, wäre ich keinesfalls abgeneigt, dem Mieter hier entgegenzukommen.

    Gruß

    BHShuber

  • Und bei der kalten Außenluft während des Duschens solltest du aufpassen, dass dir die Beine nicht abfrieren.


    Hier könnten dicke Wollkniestrümpfe helfen...

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