Hi,
eine hypotetische Annahme,
Person A zieht aus einer Wohnung aus. Die Übergabe an den Vermieter Person C verläuft ohne Mängelliste.
Ein Nachmieter Person B zieht bereits ein paar Tage später ein.
2 Monate später lässt Person C einen Maler kommen um 2 Türen schleifen und streichen zu lassen.
Einen weiteren Monat später veranlasst er den Rückbau von Postanlagen und Antennenbuchsen sowie eine überprufung der Steckdosen (alle wären mit Fehler) und austausch /erneuerung der selbigen und einzelner Lichtschalter.
11 Monate nach dem Auszug von Person A erhält sie eine Rechnung über obenstehende Massnahmen von über 800 Euro zusammen mit ihrer Nebenkostenabrechnung wo ihr davon 300 euro auf die 800 angerechnet werden.Den Rest soll sie binnen 14 Tagen überweisen.
Person A fliegt aus allen Wolken weil sie zum ersten Mal was davon hört. Einiges hätte sie selbst beheben können wenn sie es gewusst hätte.
Person A hat mittlerweile den alten Mietvertrag ausgemistet weil der Umzug ja schon 11 Monate her ist udn sie dachte sie bräuchte ihn nicht mehr. Sie bat um die Kopie des alten Mietvertrages um einzusehen was da festgelegt war. Man sagte ihr das könne man nicht machen, da es "Aktensache" wäre udn selbst wenn sie es täten Geld kosten würde dessen investition sie sich sparen könne.
Frage wäre die Zahlungsaufforderung und die Weigerung einer Kopie so rechtens?
Mfg
Blubberfisch