Überrachende Rechnung

  • Hi,
    eine hypotetische Annahme,


    Person A zieht aus einer Wohnung aus. Die Übergabe an den Vermieter Person C verläuft ohne Mängelliste.

    Ein Nachmieter Person B zieht bereits ein paar Tage später ein.


    2 Monate später lässt Person C einen Maler kommen um 2 Türen schleifen und streichen zu lassen.

    Einen weiteren Monat später veranlasst er den Rückbau von Postanlagen und Antennenbuchsen sowie eine überprufung der Steckdosen (alle wären mit Fehler) und austausch /erneuerung der selbigen und einzelner Lichtschalter.


    11 Monate nach dem Auszug von Person A erhält sie eine Rechnung über obenstehende Massnahmen von über 800 Euro zusammen mit ihrer Nebenkostenabrechnung wo ihr davon 300 euro auf die 800 angerechnet werden.Den Rest soll sie binnen 14 Tagen überweisen.


    Person A fliegt aus allen Wolken weil sie zum ersten Mal was davon hört. Einiges hätte sie selbst beheben können wenn sie es gewusst hätte.

    Person A hat mittlerweile den alten Mietvertrag ausgemistet weil der Umzug ja schon 11 Monate her ist udn sie dachte sie bräuchte ihn nicht mehr. Sie bat um die Kopie des alten Mietvertrages um einzusehen was da festgelegt war. Man sagte ihr das könne man nicht machen, da es "Aktensache" wäre udn selbst wenn sie es täten Geld kosten würde dessen investition sie sich sparen könne.


    Frage wäre die Zahlungsaufforderung und die Weigerung einer Kopie so rechtens?

    Mfg

    Blubberfisch

  • Wenn es bei der Übergab keine Mängel gab, dann sind Sie raus aus der Verantwortung. Versteckete Mängel können allerdings noch bis zu 6 Monaten Ihnen angelastet werden.

    Nur Sie wissen um die versteckten Mängel und müssen das entscheiden, ob Sie zahlen oder nur teilweise begleichen.
    Der Mietvertrag ist dabei unerheblich!

  • Zitat

    11 Monate nach dem Auszug von Person A erhält sie eine Rechnung über obenstehende Massnahmen von über 800 Euro zusammen mit ihrer Nebenkostenabrechnung wo ihr davon 300 euro auf die 800 angerechnet werden.Den Rest soll sie binnen 14 Tagen überweisen.

    in diesem Fall würde ich auf § 548 BGB verweisen, wonach der Vermieter derartige Mängel binnen 6 Monaten nach Wohnungsabnahme geltend gemacht werden müssen. Hier hätte also nicht nur eine Rechnung binnen 6 Monaten zugesendet, sondern im schlimmsten Fall auch ein Klageverfahren eingeleitet werden müssen.
    Die Forderung ist verjährt.

    Unabhängig davon wurden bei Abgabe keine Mängel festgestellt. Weiterhin muss der Vermieter - bei Vorhandensein von Mängeln - dem Mieter die Möglichkeit geben, diese selbst zu beseitigen.

    ich würde dem Vermieter das so begründen und ihn zur Zahlung des Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung auffordern.

    Da dies aber natürlich alles rein Hypothetisch sein soll (warum auch immer), spielt das natürlich alles keine Rolle.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    es ist richtig, dass ein Vermieter nicht oder versteckte Mängel nach Auszug aus der Wohnung und nicht protokolliert in Regress nehmen darf, aber höchstens 6 Monate nach Auszug sind dies keine versteckten Mängel mehr.

    Zudem muss berechtigt nachgewiesen werden, dass es dem Mieter anzulasten ist.

    In Ihrem Fall würde ich die Kaution einklagen, in diesem Zusammenhang auch gleich den Abzug von Mängeln mit behandeln lassen, es lohnt sich der Gang zum Anwalt oder Mieterverein.

    Alleine wird man hier nicht viel erreichen, der Vermieter wähnt sich im Recht zu sein, ob das so ist wird dann der Richter entscheiden.

    Gruß

    BHSHuber

  • Hi,
    eine hypotetische Annahme,
    Person A
    Person C
    Person B
    Person C
    Maler
    Person A
    Person A
    Wolken
    Person A
    Kopie des alten Mietvertrages
    Blubberfisch


    Hast noch ein paar Buchstaben vergessen...

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