Danke Dachdeckerin. Verstehe ich.
Aber warum ist unerheblich wie hoch die Nebenkosten waren? Schließlich ist doch eine Erhöhung dieser eigl. nicht zulässig. lt, meinem Miet-Vertrag. Also wäre dies doch auch indirekt eine Erhöhung dieser Nebenkosten, oder?
Müsste dann nicht eigl anders gerechnet werden? Zwar Kaltmiete aus dem Jahr des Mietvertrages? D.h. qm x qm-Preis-Mietspiegel 2006 = Kaltmiete 2006
Dann Teilinklusivmiete 2006 - Kaltmiete 2006 = Nebenkostenpauschale 2006.
Dann qm x qm-Preis-Mietspiegel 2015 = Kaltmiete 2015
Dann Nebenkostenpauschale 2006 + Kaltmiete 2015 = neue Teilinklusivmiete 2015
Oder? Die letzten Rechtssprechungen gehen zwar immer von den aktuellen Nebenkosten aus, ist dies in diesem Fall nicht falsch bzw. unrechtens...?