Hilfe! Nach 5 jahren erste Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen, ich versuche mich mal kurz zu halten, obwohl die ganze Geschichte mittlerweile eine Never ending Story ist. Also wir haben 5 Jahre in einer Wohnung gelebt, waren mit dem Vermieter auch sehr gut befreundet, bis es unstimmigkeiten gab. Darauf hin haben wir eine Kündigung erhalten, allerdings ohne Angaben einer Begründung. Unrechtens, aber wir wollten dort ja auch weg. So, nun folgendes... wir haben in 5 Jahren keine Nebenkostenabrechnung bekommen (gab auch weder Wasser- noch Heizungszähler) Nun bekommen wir Vorgestern ein Einschreiben (wohnen seit 5 Monaten bereits woanders) das wir für das Jahr 2013 1043€ nachbezahlen sollen. Unser damaliger Mietvertrag war recht simpel aufgebaut, da steht unter der Spalte Heizkosten überhaupt kein Eintrag und unter der Spalte Nebenkostenabrechnung folgendes: Zusätzlich zur Miete zahlt der Mieter für Wasser, Entwässerung, Müllabfuhr, Grundsteuer etc. einen Pauschalbetrag von 180€ monatlich. Weiterers steht nicht im Mietvertrag. Wir haben Mitte 2013 eine Erhöhung bekommen, bzw (da waren wir noch befreundet) hat unser Vermieter uns gesagt, wir würden mit den Nebenkosten nicht mehr hinkommen und wir sollen 100€ mehr bezahlen. Also 280€. Das haben wir dann auch getan. Gibt aber, ausser einem Zweizeiler, keine änderung im Mietvertrag und wir haben auch nichts unterschrieben. Vllt könnt ihr mir schon mal meine Wut über die Nebenkostenabrechnung nehmen. Habe nämlich erst in einer Woche einen Termin beim Anwalt. Lieben Dank, schonmal..

  • Irgend wo habe ich die Frage schon mal gelesen.

    Ist vertraglich tatsächlich eine Pauschale für Betriebskosten vereinbart ist gesetzlich keine Abrechnung darüber vorgesehen.

    Mit Zahlung der Pauschale ist alles abgegolten.

    Weder Mieter noch Vermieter haben Anspruch auf ein evtl. Guthaben noch eine Nachzahlung.

  • Irgend wo habe ich die Frage schon mal gelesen.

    Ist vertraglich tatsächlich eine Pauschale für Betriebskosten vereinbart ist gesetzlich keine Abrechnung darüber vorgesehen.

    Mit Zahlung der Pauschale ist alles abgegolten.

    Weder Mieter noch Vermieter haben Anspruch auf ein evtl. Guthaben noch eine Nachzahlung.

    Hallo,

    genau so iss es!

    Gruß

    BHShuber

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