Kein Vertrag-Streit nach Auszug

  • Hallo Zusammen,
    ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
    Ende 2011 zog ich mit meinem Exfreund in eine Wohnung, der Vermieter war ein Bekannter des Vaters von meinem Ex.
    Es gab keinen Vertrag, geschweige denn eine Kaution oder eine Übergabe.
    Wir zogen in eine unrenovierte und ungeputzte Wohnung.
    Mein Ex zog nach 1,5 Jahren aus, ich blieb in der Wohnung.
    Die Vermieter wohnen im EG, meine Wohnung war im 1.OG.
    Ich habe mich immer super mit den beiden verstanden, war unten zum Kaffee und Wein trinken, ich habe auf das Kind aufgepasst und wir haben hin und wieder zusammen gegrillt.
    Bis im Frühjahr 2014 auf einmal der Schwung kam. Ich hatte aufgrund eines 2. Jobs weniger Zeit und Nerv mich unten aufzuhalten. Da bekam ich dann irgendwann SMS was denn los sei, ich wäre so zurückgezogen, sie würden "ja gar nicht mehr an mich rankommen". Naja, sie sind ja nicht meine Eltern hab ich mir gedacht und das ganze entschuldigt mit meinem 2. Job. War dann auch okay.
    Übergangsweise habe ich 2 Ratten gerettet und denen einen Stall gebaut, was wohl ziemlich interessanten Lärm gemacht hat, denn 2 Tage später erfahre ich, dass meine Vermieter ohne mein Wissen in meiner Wohnung waren, um zu schauen, was ich da gebaut habe!!!
    Einige Wochen später komme ich nach Hause und meine Blumen sind vom Balkon verschwunden (sind mir vom Vermieter aufgezwungen worden, weil das zum Bild des Allgäus gehört-da durfte ich 13 Blumenkästen Geranien pflegen)-da waren sie also auch in meiner Wohnung oder zumindest auf meinem Balkon (per Leiter von unten).
    Und dann komme ich wieder ein paar Tage später früher heim als normal und von aussen steckt der Generalschlüssel und meine Vermieterin steht auf meinem Balkon und streicht das Geländer-ich hab ihr gesagt das geht gar nicht, sie waren jetzt zum wiederholten Male unerlaubt in meiner Wohnung, das ich das nicht will.
    Ich sperre die Türe immer 2 Mal ab wenn ich gehe, daher weiß ich von noch mind, 2. weiteren Malen wo sie unbefugt in der Wohnung waren, aber leider habe ich für all das keine Zeugen weil ich immer allein war...
    Und prompt wird mir die Kündigung ausgesprochen-nicht wegen Eigenbedarf oder so, sondern einfach weil sie wollen das ich gehe (ich hätte sowieso was anderes gesucht von daher war das okay).

    Jetzt sollte ich noch erwähnen, dass die Fenster in der Bude mehr als nicht dicht waren, das Wohnzimmerfenster konnte man an der Unterseite im geschlossenen Zustand 5 cm aufziehen, in einer Ecke im Flur entstand ein dunkler Fleck, der sich aber nicht ausgebreitet hat und auch nicht feucht war.

    Nun habe ich gestern den Schlüssel zurückgegeben,
    die Wohnung habe ich vorher leer geräumt (nur dass, was beim Einzug schon da war-Hängemattengestellt, Hocker, Gießkanne) habe ich dagelassen. Bad und Küche geputzt und alles gesaugt.
    Ich habe nicht renoviert, da ich auch unrenoviert eingezogen bin-es ist also noch 1 bunte Wand hinzugekommen zu den schon in jedem Raum 1 bunten Wand.

    Mein Vermieter hat dann geschimpft und geschrien ich müsse malern und das sei doch kein Zustand in dem man eine Wohnung übergibt. Ich habe ihm versucht zu erklären, dass ich auch in eine unrenovierte Wohnung eingezogen bin, er hat das geleugnet, meinte die Maler seien da gewesen, bis er zugeben musste, dass seine Nichte (die vorher da gewohnt hat) doch bunte Wände hatte und die wohl nicht gestrichen worden sind bevor wir einzogen.

    Nun ja... Jetzt hab ich erfahren das er überlegt einen Anwalt einzuschalten und da möchte ich gern wissen, wie meine bzw seine Chancen stehen da irgendwas von mir zu holen...

    Ich hoffe ich bekomme hier eine Antwort.

    Vielen Dank!!!

  • Zitat

    und da möchte ich gern wissen, wie meine bzw seine Chancen stehen

    Da es "nur" einen mündlichen Vertrag gibt bezüglich der Renovierung gut.

    Ansonsten eher schlecht. Da auch ein mündlicher Mietvertrag form- und fristgerecht gekündigt werden muß.

    Einfach räumen und Schlüssel abgeben beendet den Vertrag nicht.

    Zitat

    Und prompt wird mir die Kündigung ausgesprochen-

    In welcher Form und mit welcher Begründung?

    Vermieter die mit dem Mieter in einem 2FH wohnen haben zwar gemäß BGB § 573a ein erleichtertes Kündigungsrecht, sprich sie können ohne Angabe von Gründen dem Mieter kündigen, müssen sich aber in der Kündigung auf diesen Paragrafen berufen.

    Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

    Kündigungsfrist in diesem Fall übrigens mindestens 6 Monate.

  • Für dei Kündigung bestand kein Grund, die erfolgte ebenfalls mündlich.
    Es hieß "Wir wollen dass du ausziehst. Schau mal ob du was findest und sag uns dann Bescheid."
    Ich habe also geschaut und gefunden und ihnen gesagt dass ich zum 30/11 raus bin, da hatte ich ne Zeugin dabei, das war okay für alle so.
    Ich habe also nicht einfach geräumt und den Schlüssel abgegeben, das war so abgesprochen... :)

    Ich bin nicht die einzige Mieterin in dem Haus gewesen! Es sind noch weitere Wohnungen vermietet.

  • Für dei Kündigung bestand kein Grund, die erfolgte ebenfalls mündlich.
    Es hieß "Wir wollen dass du ausziehst. Schau mal ob du was findest und sag uns dann Bescheid."
    Ich habe also geschaut und gefunden und ihnen gesagt dass ich zum 30/11 raus bin, da hatte ich ne Zeugin dabei, das war okay für alle so.
    Ich habe also nicht einfach geräumt und den Schlüssel abgegeben, das war so abgesprochen... :)

    Ich bin nicht die einzige Mieterin in dem Haus gewesen! Es sind noch weitere Wohnungen vermietet.

    Hallo,

    der Mensch lernt es nie oder?

    Eine Kündigung egal ob vom Vermieter oder Mieter § 568 BGB hat immer schriftlich zu erfolgen und ist mit eigenhändiger Unterschrift zu versehen.

    Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung des Mieters oder Vermieters.

    Dabei ist es völlig unerheblich wer dabei war oder nicht, wer was bezeugen kann oder nicht.

    Kündige nochmal schriftlich, lass durchklingen dass aufgrund der unerlaubten Handlung, bzw. Hausfriedensbruch durch den Vermieter, alleine schon durch Besitz des Schlüssels bereits gegeben, auch du einen Anwalt einschalten könntest.

    Entweder man einigt sich jetzt oder es kommt wie es kommt!

    Das könnte auch wohl der Exfreund bezeugen, dass die Wohnung unrenoviert war oder?

    Gruß

    BHShuber

  • Dann streiche die Wohnung und sei froh.
    Dem Vermieter könnte ja einfallen das eine mündliche Kündigung unwirksam ist.


    Diesem Tipp schliesse ich mich an.

    @Ines: "zog ich mit meinem Exfreund in eine Wohnung, der Vermieter war ein Bekannter des Vaters von meinem Ex.
    Es gab keinen Vertrag, geschweige denn eine Kaution oder eine Übergabe."
    - Solches Gemauschele führt erfahrungsgemäss sehr oft zu Problemen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (1. Dezember 2014 um 13:55)

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