Mieterhöhung 3 Monaten nach Einzug

  • hallo

    Wir sind seit 3 Monaten in der Wohnung und habe heute ein Schreiben vom Vermieter bekommen.

    Mieterhöhung gem. § 10 WoBindG um 43€

    Ist es zulässig nach so einer kurzen Zeit die Miete zu erhöhen.

  • Diesem Begehren müsste ein Schreiben der Bewilligungsstelle in Kopie beigefügt sein. Bei dieser Wohnung handelt es sich um eine mit sozialen Mitteln geförderte, bei der es aufgrund der Wirtschaftslichkeitberechnung zu Mieterhöhungen kommt.

    Hier treffen die Einschränkungen der frei finanzierten Wohnungen nicht zu. Dafür dürfte die Miete deiner Wohnung auch nicht sehr hoch sein, oder?

  • hallo,
    die Miete ist schon ziemlich hoch
    667€ alte
    710€ neue Miete für 3 Zimmer 67m²
    Ist es also zulässig?
    Muss ich zustimmen?


    Letzteres werde ich Dir hier nicht beantworten können, besonders, ob bei Rechtmässigkeit der MEH auch noch die Miete nach soo kurzer Mietdauer erhöht werden darf.

  • Ist es also zulässig?

    Muss ich zustimmen?

    Ich hatte dir doch geschrieben, dass die Erhöhung der Miete von einer Stelle genehmigt werden muss, die in dem Schreiben genannt sein muss. Frage also dort (meist ist diese Stelle im Rathaus) und nicht hier im Forum.

    Niemand kennt hier das Schreiben zur Mieterhöhung, also musst du dich wirklich bewegen und bei dir vor Ort nachfragen. Wie wäre es z.B., du würdest deinen Vermieter um Auskunft bitten, denn das sollte in solchen Situationen der erste Schritt sein.

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