Nebenkosten - 2x Thermenwartung zahlen?

  • Hallo,
    Heute erreichte mich die Nebenkostenabrechnung meiner alten Mietwohnung.
    Wohnhaft war ich dort bis zum 31.07.2013.
    In meinem Mietvertrag war es so geregelt, dass jährlich im Januar eine Thermenwartung fällig ist, die der Mieter zahlt. Dies wurde auch nachweislich erledigt.
    Kurz vor meinem Auszug wurde die Änderubg bekannt gegeben, dass diese Wartung nun zeigleich im August in allen Wohnungen erfolge und mit den Nebenkosten verrechnet werde.
    In meiner Abrechnung taucht diese Wartung jetzt auf, ich soll also 7 Anteile der Rechnung zahlen, knapp 70€. Dies halte ich für ungerechtfertigt, da bereits eine Wartung im Jahr 2013 erfolgte und gezahlt wurde und auch in meinem Mietvertrag nicht steht, dass hierfür die Nebenkostenzahlungen genutzt werden. Bevor ich mich nun allerdings beschwere, wollte ich hier einmal nachfragen, ob es nun doch das Recht des Vermieters mir diese Kosten zu übertragen

  • Da Betriebskosten bei vorzeitigem Auszug innerhalb der Abrechnungsperiode anteilmäßig abgerechnet werden geht das in Ordnung, wenn du für die 7 Monate einen bestimmten Anteil der Kosten zahlen musst. Die Wartung im Januar war für das abgelaufene Jahr fällig.

  • Auch, wenn im Mietvertrag die Thermenwartung nicht unter den Nebenkosten aufgeführt ist? Hier stehen halt Dinge wie Schornsteinfeger, Fußwegreinigung usw.. und der Extrazusatz unter Sonstiges (handgeschrieben): "jährliche Thermenwartung durch Firma xy im Januar"

  • Zitat

    Auch, wenn im Mietvertrag die Thermenwartung nicht unter den Nebenkosten aufgeführt ist?

    Natürlich auch dann, denn dass die Thermenwartung (die genau genommen zu den Nebenkosten Heizung gehört) umlagefähig ist dürfte unbestritten sein. Hier ist ja nur der Zeitpunkt dieser Arbeiten verschoben worden. Hättest du bis zum Ende der Abrechnungsperiode dort gewohnt, wären dir auch die vollen Kosten in Rechnung gestellt.

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