Ist das eine Werksdienstwohnung?

  • Guten Tag,

    hoffe jemand kann mir weiterhelfen:

    mein Mann und ich bewohnen eine Wohnung, die laut Mietvertrag als Werksdienstwohnung bezeichnet wird. Er führt im Rahmen dieses Mietvertrages hin und wieder Raumvermietungen/Bestuhlungen im Gebäude durch. Einen schriftlichen Vertrag hierüber gibt es nicht. Meines Wissens wäre aber gerade dieser Vertrag Voraussetzung, um die Wohnung als Werksdienstwohnung zu kennzeichnen. Die im Haus durchgeführten Tätigkeiten beruhen auf einer mündlichen Nebenabrede (kein Bestandteil des Mietvertrages) und ziehen keine Bezahlung, sondern eine moderatere Miete nach sich.

    In §19 des Mietvertrages wird auf die Schriftform aller Vereinbarungen verwiesen, mündliche Nebenabreden "sind nicht getroffen".

    Im Mietvertrag sind wir beide als Mieter angeführt. Das Zustandekommen des Mietvertrages beruht auf meinen langjährigen Kontakten zum Vermieter, allerdings war ich selbst keine Mitarbeiterin des Vermieters.

    Vor dem Einzug musste ich mich allerdings gemeinsam mit meinem Mann vorstellen - auch habe ich quasi die Tätigkeit überhaupt erst angeregt (wobbei ursprünglich an einen Minijob gedacht war, später wurde daraus jedoch die moderatere Miete). Die Mietzeit ist unbefristet und das Kündigungsrecht richtet sich nach den gesetzl. Vorschriften. Überlassung der Mietsache an Dritte: der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Erlaubnnis des Vermieters einen Dritten die Mietsache gebrauchen zu lassen.

    Meine Frage: welche Stellung nehme ich in diesem Mietvertrag ein? Kann ich im Falle einer Trennung die Wohnung per gerichtlicher Zuteilung für mich und die Kinder verlangen? Mein Mann will auf keinen Fall ausziehen - er beruht sich auf seine "Dienstwohnung" was meiner Meinung nach so nicht zutreffend ist. Kann der Vermieter entscheiden, wer in der Wohnung bleiben darf? Was passiert, wenn sich die Mietparteien nicht einigen können? Müssen dann alle aus der Wohnung raus?

    Die Tätigkeiten im Haus sind keineswegs personen- oder an bestimmte Fähigkeiten gebunden - das heißt, ich könnte sie genausogut anstelle meines Mannes ausüben? Was würdet ihr mir raten?

    Gruß und Dank snowwhite

  • Zitat

    welche Stellung nehme ich in diesem Mietvertrag ein?


    Eine gleichberechtigte.

    Zitat

    Kann ich im Falle einer Trennung die Wohnung per gerichtlicher Zuteilung für mich und die Kinder verlangen?


    Verlangen ja, die Entscheidung trifft aber das Gericht.

    Zitat

    Was würdet ihr mir raten?


    Das Thema beim nächsten Besuch des Scheidungsanwaltes ansprechen. Oder ist das Wort "Scheidung" bei euch noch nicht gefallen?

    Zitat

    Was passiert, wenn sich die Mietparteien nicht einigen können?


    Hier dürfte dann ein Urteil vorliegen und der Unterlegene hat das Nachsehen.

  • Guten Tag,

    hoffe jemand kann mir weiterhelfen:

    mein Mann und ich bewohnen eine Wohnung, die laut Mietvertrag als Werksdienstwohnung bezeichnet wird. Er führt im Rahmen dieses Mietvertrages hin und wieder Raumvermietungen/Bestuhlungen im Gebäude durch. Einen schriftlichen Vertrag hierüber gibt es nicht. Meines Wissens wäre aber gerade dieser Vertrag Voraussetzung, um die Wohnung als Werksdienstwohnung zu kennzeichnen. Die im Haus durchgeführten Tätigkeiten beruhen auf einer mündlichen Nebenabrede (kein Bestandteil des Mietvertrages) und ziehen keine Bezahlung, sondern eine moderatere Miete nach sich.

    In §19 des Mietvertrages wird auf die Schriftform aller Vereinbarungen verwiesen, mündliche Nebenabreden "sind nicht getroffen".

    Im Mietvertrag sind wir beide als Mieter angeführt. Das Zustandekommen des Mietvertrages beruht auf meinen langjährigen Kontakten zum Vermieter, allerdings war ich selbst keine Mitarbeiterin des Vermieters.

    Vor dem Einzug musste ich mich allerdings gemeinsam mit meinem Mann vorstellen - auch habe ich quasi die Tätigkeit überhaupt erst angeregt (wobbei ursprünglich an einen Minijob gedacht war, später wurde daraus jedoch die moderatere Miete). Die Mietzeit ist unbefristet und das Kündigungsrecht richtet sich nach den gesetzl. Vorschriften. Überlassung der Mietsache an Dritte: der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Erlaubnnis des Vermieters einen Dritten die Mietsache gebrauchen zu lassen.

    Meine Frage: welche Stellung nehme ich in diesem Mietvertrag ein? Kann ich im Falle einer Trennung die Wohnung per gerichtlicher Zuteilung für mich und die Kinder verlangen? Mein Mann will auf keinen Fall ausziehen - er beruht sich auf seine "Dienstwohnung" was meiner Meinung nach so nicht zutreffend ist. Kann der Vermieter entscheiden, wer in der Wohnung bleiben darf? Was passiert, wenn sich die Mietparteien nicht einigen können? Müssen dann alle aus der Wohnung raus?

    Die Tätigkeiten im Haus sind keineswegs personen- oder an bestimmte Fähigkeiten gebunden - das heißt, ich könnte sie genausogut anstelle meines Mannes ausüben? Was würdet ihr mir raten?

    Gruß und Dank snowwhite

    Hallo,

    ungeachtet der Unterscheidung Werkdienstwohnung oder Dienstwohnung greift bei Ihnen sollte es wirklich zu einer Scheidung kommen § 1568a siehe hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/1568a.html

    Sind sich die Ehegatten nicht einig, wer in der Wohnung bleibt, entscheidet das Familiengericht hierüber.

    Zudem kann eine Wohnung nicht kategorisiert werden als Werkdienstwohnung, wenn der Mieter eigenen Einrichtungsgegenstände eingebracht hat und die Wohnung nicht voll möbliert ist.

    Zu beachten auch die steuerliche Auswirkung, die verringerte Miete ist ein geldwerter Vorteil, der sozialversicherungs- und steuermäßig berücksichtigt werden muss!

    Gruß

    BHSHuber

  • Im Mietvertrag sind wir beide als Mieter angeführt.


    Entscheidend ist, dass Ihr beide auch unterschrieben habt. Ist das der Fall? Falls ja, gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Kündigung des MV NUR gemeinsam.

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