Wohnungsübergabe bei Auszug ohne Protokoll

  • Hallo,

    ich habe meine Mietwohnungen ordnungsgemäß zum 30.11.2014 gekündigt.
    Am 19.11.2014 bin ich ausgezogen und habe die Wohnung gereinigt. An diesem Tag haben wir dem Vermieter die Wohnung ohne Protokoll übergeben.
    Jetzt habe ich von anderen Hausbewohnern erfahren, dass der Vermieter bei anderen Mietern nachträglich Forderungen ohne Protokoll gestellt hat.

    Meine Frage: Wie lange nach Auszug hat der Vermieter Zeit Forderungen wegen Instandsetzung der Wohnung zu stellen. Ein übergabeprotokoll ist nicht vorhanden. Gibt es da eine Frist?

  • Richtig, aber eben nur versteckte. Das geht natürlich auch mit Protokoll. Wenn Sie dem Vermieter die Wohnung übergeben haben und das ohne Mängel, brauchen Sie auch kein Protokoll. Dann ist das, bis auf die verdeckten Mängel, als in Ordnung anzusehen. Ein Anspruch auf Protokoll besteht nicht.

  • Hallo,

    ich habe meine Mietwohnungen ordnungsgemäß zum 30.11.2014 gekündigt.
    Am 19.11.2014 bin ich ausgezogen und habe die Wohnung gereinigt. An diesem Tag haben wir dem Vermieter die Wohnung ohne Protokoll übergeben.
    Jetzt habe ich von anderen Hausbewohnern erfahren, dass der Vermieter bei anderen Mietern nachträglich Forderungen ohne Protokoll gestellt hat.

    Meine Frage: Wie lange nach Auszug hat der Vermieter Zeit Forderungen wegen Instandsetzung der Wohnung zu stellen. Ein übergabeprotokoll ist nicht vorhanden. Gibt es da eine Frist?

    Hallo,

    ein Übergabeprotokoll ist die beste, kostengünstigste und effektivste Möglichkeit der Beweissicherung. Bestätigen Vermieter und Mieter durch ihre Unterschrift, dass die Feststellungen in dem Protokoll zutreffend sind, ist der Inhalt bindend und kann später nicht mehr bestritten werden.

    Mit seiner Unterschrift attestiert der Mieter allerdings nur den Zustand der Wohnung, nicht auch eine schuldhafte Verursachung etwaiger Beschädigungen. Bestätigt der Vermieter, dass die Mietsache vertragsgemäß übergeben wurde, sind Ersatzansprüche auch wegen versteckter Beschädigungen ausgeschlossen. Wegen mangelnder Sorgfalt nicht erkannte Fehler gehen zu Lasten des Vermieters.

    Im Hinblick auf diese Konsequenz ist eine sehr sorgfältige Überprüfung der Mietsache empfehlenswert. Zu beachten ist außerdem, dass auch mündliche Erklärungen des Vermieters bindend sind.

    Gruß

    BHShuber

  • Bei mir hat der Vermieter unmittelbar vor der Übergabe mit seinem Hund erst einmal einen Spaziergang gemacht (wohnt im gleichen Haus und hatte mir ein Zimmer vermietet) um kein Protokoll zu machen.. Jetzt möchte er nachdem er mir nach nur 1 Monat (Mietzeit also 4 monate) grundlos gekündigt hat auf meine Kosten tapezieren und streichen, bzw das von der Kaution abziehen. Angeblich weil das Zimmer "veraucht" sei. (Angeblich wurde auch das Treppenhaus beim Umzug beschädigt, was natürlich Quatsch ist.)
    Der Hintergrund ist, das er selbst raus muss und das Zimmer zuvor in Rosa gestrichen hatte. Das muss er jetzt wohl in neutraler Farbe übergeben (er wird demnächst geräumt )
    Wie reagiere ich darauf? Sollte ich mitteilen das das nicht zulässig ist, oder Klage ich nach Mahnung einfach auf Rückzahlung und kläre das dann gerichtlich? ( Vermieter ist, wie ich inzwischen erfahren habe ein Polizei- und Gerichts-bekannter Betrüger ).

    Frank

  • Bei mir hat der Vermieter unmittelbar vor der Übergabe mit seinem Hund erst einmal einen Spaziergang gemacht (wohnt im gleichen Haus und hatte mir ein Zimmer vermietet) um kein Protokoll zu machen.. Jetzt möchte er nachdem er mir nach nur 1 Monat (Mietzeit also 4 monate) grundlos gekündigt hat auf meine Kosten tapezieren und streichen, bzw das von der Kaution abziehen. Angeblich weil das Zimmer "veraucht" sei. (Angeblich wurde auch das Treppenhaus beim Umzug beschädigt, was natürlich Quatsch ist.)
    Der Hintergrund ist, das er selbst raus muss und das Zimmer zuvor in Rosa gestrichen hatte. Das muss er jetzt wohl in neutraler Farbe übergeben (er wird demnächst geräumt )
    Wie reagiere ich darauf? Sollte ich mitteilen das das nicht zulässig ist, oder Klage ich nach Mahnung einfach auf Rückzahlung und kläre das dann gerichtlich? ( Vermieter ist, wie ich inzwischen erfahren habe ein Polizei- und Gerichts-bekannter Betrüger ).

    Frank

    Hallo,

    eigentlich bleibt nur noch die Klage auf Herausgabe der Kaution.

    Gruß

    BHShuber

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