Ich habe diese Woche meine Kündigung der Wohnung zum März nächsten jahres bekommen. Als Begründung stand in dem Schreiben, dass der Vermieter die Wohnung aus Gründen des Eigenbedarfs die Wohnung in Zukunft nutzen will. Jetzt frage ich mich, ob das denn so einfach geht? Kann mir jemand mal erklären, was dieser Eigenbedarf überhaupt bedeutet?
Kündigung wegen Eigenbadarf?
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Ivo -
1. November 2009 um 18:07 -
Erledigt
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Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt. Entferntere Familienangehörige gehören in aller Regel nicht hierzu.
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Hallo Net!
Das ist ja schön und gut, aber woher soll ich denn wissen, ob er die Wohnung wirklich zum Eigenbedarf nutzt? Der hat eine große Menge an Immobilien und ich frage mich, warum ausgerechnet meine Wohnung nun für ihn geräumt werden muss. Und viele Familienangehörige hat er glaub ich auch nicht. -
Dein Vermieter muß die Wohnung definitiv benötigen, denn der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht hier nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Vermieter selbst in der gekündigten Wohnung seinen Sitz der Altersruhe begründen will, oder wenn der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellen möchte.
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Hallo Net!
Danke erst mal für deine Antworten. Nun frage ich mich allerdings immernoch, wie ich der ganzen Sache denn auf den Grund gehen kann. Denn wie schon vorher geschrieben, stand in der Kündigung nur etwas von Eigenbedarf und nicht, wie der Eigenbedarf nun aussehen soll. Wie komme ich denn an diese Informationen? -
Der Vermieter muß im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt, und er muß einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt. Wenn dieses nicht in der Kündigung beschrieben wurde, kannst du gegen diese Kündigung Wiederspruch einlegen. Rechtlicher Beistand aber empfehlenswert!
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