Hallo,
folgende Situation bei mir. Seit mindestens Mitte Oktober ist bei mir die Gegensprechanlage defekt. Man kann weder sprechen, noch hoeren. Vielleicht hat sie auch nie funktioniert (bin erst vor kurzem eingezogen) und ich habe es bloss vorher nicht bemerkt. Ich habe den Mangel telefonisch an die Verwaltung gemeldet und am 4.11. kam ein Elektriker vorbei. Er sagte, es sei nicht moeglich die Anlage zu reparieren, da die Kabel im Haus zu alt seien. Das gleiche Problem gebe es wohl zwei Haeuser weiter, wo die gleiche Verwaltung eben nichts macht. Heute habe ich mich mal telefonisch bei der Verwaltung erkundigt, wie sie weiter vorgehen wollen. Dort hiess es, am 20.11. haetten sie einem Elektriker einen Reparaturauftrag erteilt. Na super... Also entweder hat der erste totalen Mist erzaehlt oder der zweite wird, wenn er sich mal meldet, auch nichts ausrichten koennen. Da der Mangel nun schon relativ lange besteht, habe ich den folgenden Plan. In diversen Gerichtsurteilen ist nachzulesen, dass eine defekte Gegensprechanlage eine Mietminderung von 5% (kalt oder warm?) rechtfertigt. AZ muesste ich noch raussuchen, aber man kann z.B. mal hier gucken. Ich wuerde jetzt einen Brief an die Verwaltung aufsetzen mit einer kurzen Mangelbeschreibung und der Information, dass ich die Miete ab 01.12.14 vorbehaltlich(?) mindere. Eine "Gnadenfrist" halte ich nicht fuer notwendig. Der erste Elektriker ist ja der Beweis, dass der Mangel schon lange bekannt ist. Kann ich das so machen? Sollte die Anlage im Dezember wieder funktionstuechtig sein, sollte ich den Betrag zurueckuberweisen oder kann ich anbringen, dass die Anlage ja den ganzen November nicht funktioniert hat und ich daher die Dezembermiete mindere?
Danke fuer eure Hilfe.
Viele Gruesse
HP
P.S.: Das Haus ist riesig und daher ist das tatsaechlich eine Einschraenkung. Jedes Mal, wenn jemand unten klingelt, muss ich demjenigen entgegenstuermen, weil er ja nicht weiss, wo er hin muss.