Wegen Eigenbedarf muss ich raus(4.Fragen)

  • Guten Morgen,
    Ich wohne in meiner derzeitigen Wohnung ungefähr genau 1 Jahr. Jetzt hat mein Vermieter mir gesagt ich müsste bis September 2015 wegen Eigenbedarf raus(noch nicht schriftlich). Ich habe jetzt eine neue Wohnung gefunden und könnte schon Januar 2015 rein.

    Fragen:
    1.Muss ich mich an die 3 Monats Kündigungsfrist halten obwohl er mich raus haben will?
    2.Kann ich eventuell die Kosten für den Umzug vom Vermieter verlangen?
    3.Was ist mit den Möbel die in die neue Wohnung nicht reinpassen wie Küche oder Massgeschneiderte Gardinen z.B.?
    4.Muss ich die Wohnung wieder weiss hinterlassen und den Gartenzaun bekomm ich sowas bezahlt?

    Ich danke im vorraus für ihre Antworten
    mit freundlichen grüßen
    Bob der Baumeister;)

  • Zu 1.
    Ja so lange du keine schriftl Kündigung erhalten hast, musst du selbst kündigen. Einzige Möglichkeit du
    einigst dich mit dem Vermieter und beide unterschreiben einen Aufhebungsvertrag.

    zu 2.
    Bei einem Aufhebungsvertrag sind evtl. Zahlungne Verhandlungssache. Rechtlich gibt es hier keine Ansprüche.

    zu3
    siehe 2

    zu 4
    Das sollte in deinem Mietvertrag stehen, den kennt hier leider keiner.

  • Zitat

    Muss ich mich an die 3 Monats Kündigungsfrist halten obwohl er mich raus haben will?

    Ja, musst Du, es sei denn, der Vermieter lässt sich darauf ein.

    Zitat

    Kann ich eventuell die Kosten für den Umzug vom Vermieter verlangen?

    Nein. man könnte höchstens nett fragen.

    Zitat

    Was ist mit den Möbel die in die neue Wohnung nicht reinpassen wie Küche oder Massgeschneiderte Gardinen z.B.?

    Mit dem Vermieter verhandeln, ob er diese übernehmen will. Sonst verkaufen.

    Zitat

    Muss ich die Wohnung wieder weiss hinterlassen und den Gartenzaun bekomm ich sowas bezahlt?

    In deinem Mietvertrag steht, was Du machen musst. Bezahlt bekommst Du hier nichts.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • 1.Muss ich mich an die 3 Monats Kündigungsfrist halten obwohl er mich raus haben will?


    Sie können bereits ab sofort mit der üblichen Frist kündigen (Vorausgesetzt: unbefristeter Mietvertrag)

    Zitat

    2.Kann ich eventuell die Kosten für den Umzug vom Vermieter verlangen?


    Nein.

    Zitat

    3.Was ist mit den Möbel die in die neue Wohnung nicht reinpassen wie Küche oder Massgeschneiderte Gardinen z.B.?


    Ihr alleiniges Problem

    Zitat

    4.Muss ich die Wohnung wieder weiss hinterlassen und den Gartenzaun bekomm ich sowas bezahlt?


    Steht im Mietvertrag und die Vereinbarung bezüglich des Gartenzaunes ist hier nicht bekannt und deswegen nicht beantwortbar.

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