Wohnfläche Abweichung größer 10% - was tun?

  • Hallo zusammen,

    trotz einiger Recherche und fleissigem Stöbern bin ich mir unschlüssig, wie ich weiter verfahren soll.
    Kurz die Rahmenbedingungen: meine Mietwohnung war mit 67qm inseriert. Im Mietvertrag wurde keine qm-Angabe gemacht. Die Nebenkostenabrechnung (z.B. Brunata) bezieht sich immer auf 63qm (67 minus 4qm Terrasse).
    Jetzt habe ich nachgemessen und komme nur auf 55qm. Relativ leicht zu berechnen, da EG-Wohnung, also keine Schrägen etc.
    D.h. es gibt eine Abweichung der Wohnfläche >10%

    - Was kann ich bzgl. der NK Abrechnungen unternehmen? Deren Berechnung basiert auf 63 statt der tatsächlichen 55qm.

    - Gibt es irgendeine Relevanz der zu kleinen Wohnfläche in Bezug auf die Kaltmiete? Im MV sind die qm ja leider nicht erwähnt.

    Habe ich hier schlicht Pech gehabt und war zu blauäugig beim Unterschreiben des Vertrages, oder gibt es eine Möglichkeit sich Geld zurückzuholen?
    Für Erfahrungsberichte bei ähnlich gelagerten Fällen wäre ich sehr dankbar.
    Noch zur Info, wohne seit 4,5 Jahren in der Wohnung. Ja, ich weiß, man hätte schon deutlich früher mal nachmessen können... mea culpa.

    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
    Schöne Grüße, MUCler

  • Na, was tut man da?

    Zuerst mit dem Vermieter über die Differenz reden und bei Unklarheit hier melden.
    Alles Andere ist nur Wunschdenken. Hier antworten keine Hellseher, welche dem Grund für die zuviel berechneten m² kennen.
    Man sollte sich schon im Vorhinein mal fragen, ob die Fragestellung überhaupt beantwortet werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (23. November 2014 um 20:20)

  • Hallo,

    wenn die Größe im Mietvertrag nicht angegeben ist, kannst du bei der Kaltmiete nichts machen. Bei den Nebenkosten solltest du aber auf die korrekte Abrechnung bestehen. Hier wäre eine nachträglich Korrektur sogar möglich, allerdings nur, wenn die Widerspruchsfrist gegen die Nebenkostenabrechnung noch nicht vorbei ist. Das sind 12 Monate, so dass du für 2013 durchaus Geld zurückverlangen kannst. 2014 müßte dann sowieso richtig abgerechnet werden.

    Aber wie die Kolinum schon sagte, sprich erstmal mit deinem Vermieter und kläre die Sache. Ihr müßt euch dann auch erstmal einigen, wieviele Quadratmeter ihr zugrunde legen wollt. Ich weiss nicht wie genau deine Messung war (zwischen den Fussleisten gemessen, Türzwischenräume nicht eingerechnet), so dass es immer besser ist, sich zu einigen.

    Es ist auch noch wichtig, ob es ein Mehrfamilienhaus ist, oder Eigentumswohnungen. Wenn die Abrechnungsgrundlage in der Teilungserklärung aufgeführt ist, wird kompliziert.

    Gruss
    H H

  • Ich weiss nicht wie genau deine Messung war (zwischen den Fussleisten gemessen, Türzwischenräume nicht eingerechnet),


    Stimme zu, ausser s.o.: Streiche Fussleisten, setze Wände.

  • hier wird allerdings rückgerechnet d.h. die 10% sind nur knapp errreicht ca.63 -10% = 56+

    An sich stehen Dir aber für 3 Jahre zu hohe Nebnekosten zu also ca. geschätzt 10% 3mal 25*12 = 700,-

    hast Du nach Wfl nachgerechnet (Terasse etc.)?

  • Hallo MUCler,

    ich bin Journalist und suche für einen TV-Beitrag zurzeit genau solche Fälle. Ich würde mich freuen, wenn Sie unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen würden, Tel. 0251/9816374.

    Viele Grüße
    Daniel Peters

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