Kündigungsfrist WG Zimmer

  • Hallo Zusammen,

    ich hätte mal eine Frage bzgl. Kündigungsfristen zum WG Zimmer.
    Ich bin vor ca. 1,5 jahren in eine 4er WG gezogen, damals war vereinbart, dass 1 Zimmer als Wohnzimmer genutzt wird und 4 Zimmer vermietet werden, Küche, Bad, Flur, Keller, Garten zur gemeinsamen Nutzung.
    Ich bin Untermieter, es gibt 1 Hauptmieter.
    Mein Zimmer ist unmöbiliert.

    Es gibt keinen(!) schriftlichen Mietvertrag.

    Damals war vereinbart, dass sich die Meite für mein Zimmer auf 300 Euro beläuft (Kaltmiete, Nebenkosten, Strom, Internet etc. inbegriffen).

    Nun ist es mittlerweile so, dass der Hauptmieter sich entschlossen hat eine 5. Person hier wohnen zu lassen, damit mehr Geld reinkommt (für Renovierungen und Anschaffungen). Zusätzlich zahle ich mittlerweile (alle anderen auch) 25 Euro im Monat zusätzlich für Haushaltsgegenstände (Klopapier, Spülmittel, Putzzeug etc.)

    Nun zahle ich also insgesamt 305 Euro im Monat für das Zimmer (abzüglich 25 Euro also 280 Euro Warmmiete), was bei 5 Personen ja auch einiges mehr ist als eigentlich sein sollte. Abrechnungen oder nachweiße über Kosten gibt es keine.

    Nun ist es so, das Platz der bisher zur Verfügung stand natürlich "wegrationalisiert" wird weil der Hauptmieter teilweiße Regale abbaut die bisher allen Personen zur Nutzung überlassen waren. Merke: damals waren wir noch zu 4. nun zu 5 hat man noch weniger Platz und kleinere Regale für z.B. Lebensmittel. Dazu kommen Dinge wie beispielsweiße, dass man keine Handtücher mehr ins Bad hängen darf etc.

    Dazu kommt noch oft Lärmbelästigung, auch zu Ruhezeiten, also deutlich nach 22 Uhr. Und das leider nicht hin und wieder sondern ständig unter der Woche. Wie ich das nun sagen soll weiß ich nicht genau, aber (auch der Hauptmieter) konsumieren des öfteren mal Substanzen die nicht legal sind, auch in Gemeincshaftsräumen (z.B. der Küche).

    Alles in allem ist es für mich hier echt nervig geworden und ich würde gerne, so schnell wie möglich ausziehen da es hier einfach kein Zustand mehr ist.

    Weiß einer was für möglichkeiten ich habe? Ordentliche Kündigung? Fristlose Kündigung? Welche Fristen gibt es?
    Bin etwas verzweifelt hier und möchte so schnell es geht weg :(

    Viele Grüße
    Eves

  • Hallo Eves,

    trotz der Negativentwicklung sehe ich keine Berechtigung für eine Fristlose.
    Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" schriftlich nachweislich kündigst, wäre das dann der 28.02.2015.

    PS: Diese Formulierung genügt für JEDEN Vertrag. Eine Datumsangabe ist dabei nicht erforderlich.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (23. November 2014 um 11:16)

  • Zitat

    Weiß einer was für möglichkeiten ich habe?

    Ordentliche Kündigung mit der für Mieter gesetzlichen Frist. Das sind 3 Monate und im Moment zum 28.02.2015 möglich.

    Die Kündigung muß aber, auch wenn es "nur" ein mündlicher Vertrag ist, in Schriftform erfolgen.

    In Schriftform heißt mit Originalunterschrift.

    Also nicht per E-Mail, SMS, whatsapp oder ähnlichem Schnickschnack.

    Für eine außerordentliche Kündigung sehe ich keinerlei Gründe.


    Zitat

    Bin etwas verzweifelt hier und möchte so schnell es geht weg

    Kannst Du doch. Nur Miete mußt Du bis zum Vertragende zahlen.

  • Hab mich etwas eingelesen: wäre ich kein "Untermieter" sondern gleichberechtigter Mieter (ist ja Vertraglich nirgends festgehalten und auch nicht abgesprochen) und da der Hausbesitzer (der nicht hier Wohnt) als Vermieter bezeichnet wurde, könnte man mich auch gleichberechtigten Hauptmieter nennen und ich hätte das recht es selbst zu entscheiden?

  • Eves,

    Hausbesitzer muss nicht Hauseigentümer und auch nicht Vermieter sein.
    Und ein "Hauptmieter" dürfte m.E. schlicht und einfach ein Mieter sein. Falls Letzterer dann natürlich (mit Zustimmung seines VM) "unter"vermietet, so ist selbst nun Vermieter seines (Unter-)Mieters.

  • Hab mich etwas eingelesen: wäre ich kein "Untermieter" sondern gleichberechtigter Mieter (ist ja Vertraglich nirgends festgehalten und auch nicht abgesprochen) und da der Hausbesitzer (der nicht hier Wohnt) als Vermieter bezeichnet wurde, könnte man mich auch gleichberechtigten Hauptmieter nennen und ich hätte das recht es selbst zu entscheiden?

    Ich merke schon Du suchst krampfhaft nach einem Strohhalm an den Du dich klammern kannst.

    Den Begriff Untermieter kennt das deutsche Mietrecht nicht. Nur Mieter, und ein solcher bist Du.

    Das Dein Vermieter selbst Mieter ist spielt keine Rolle.

    Als gleichberechtigter Hauptmieter hättest Du übrigens noch schlechtere Karten. Denn dann könntest Du allein gar nicht kündigen.

  • Nun, vom Vermieter haben wir die Erleubniss unsere Mitbewohner selbst zu bestimmen, von dem her dürfte es also kein problem darstellen. Natürlich will ich hier nicht irgendjemand einziehen lassen, aber allene mit dem Argument, das ich es könnte schätze ich meinen Mitbewohner so ein, das er einer vorzeitigen Kündigung zustimmen wird.

    Danke für eure Beiträge.

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