Mietminderung mgl. bei nicht-nutzbaren Gemeinschaftsräumen / keine Aussenbeleuchtung

  • Hallo ihr Mietrecht-Experten,

    ich habe direkt mal 2 Fragen:

    1. Auf Grund von Renovierungsarbeiten, die in diesem Jahr nicht mehr abgschlossen werden, haben wir z.Zt. keine Aussenbeleuchtung! Das Haus steht in einem verkehrs- und strassenleuchrenfreien Bereich, so dass es recht düster (und etwas unheimlich) ist.

    2. seit geraumer Zeit wird in unserem 9-Parteien Haus ein Gemeinschaftskeller zum Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen von einer einzigen Mietpartei benutzt. D.h. der Keller wird als Lagerplatz für einen Second hand Fahrradhandel missbraucht. Der Vermieter wurde von mir darüber bereits schriftlich informiert, mit der Bitte, Abhilfe zu schaffen. Auch den 'Handel-Betreibenden' habe ich angesprochen, was aber keine Veränderung bewirkt hat.

    Habe ich die Möglichkeit wegen dieser 'Mängel' die Miete zu mindern?

    Vielen dank schonmal für eure Bemühungen und ein entspanntes Wochenende
    wünscht
    Bergnetti

  • Zitat

    haben wir z.Zt. keine Aussenbeleuchtung!


    Wenn du jetzt noch aufzeigen kannst, was an dieser Situation den Wohnwert deiner Wohnung mindert, dann könntest du evtl. die Miete mindern.

    Zu 2. Ist es dein Kellerraum, oder tatsächlich ein Gemeinschaftskeller? Erst wenn der Verursacher die Räder in deiner Wohnung stapelt, kannst du über eine Mietminderung nachdenken.

  • Hallo,

    beide Punkte beeinflussen oder verschlechtern die Mietsache nicht, somit ist hier auch keine Mietminderung möglich.

    Warum:

    In welcher Weise behindert oder verschlechtert oder verhindert die Aussen- und Strassenbeleuchtung den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache?

    In welcher Weise behindert oder verschlechtert oder verhindert das Stapeln von Gerümpel in Gemeinschaftsräumen den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache?

    Es ist schon verwunderlich, auf welche krumme Logik so mancher Mieter kommt, wenn es darum geht, sich 2,50€ Miete zu sparen?

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Bergnetti

    Mietminderung wegen einer, während einer Renovierung, fehlenden Außenbeleuchtung? Ich glaube es hackt!

    Das Einzige was etwas unheimlich zu sein scheint, ist deine Einstellung.

    Gruss
    H H

  • Zitat

    Das Haus steht in einem verkehrs- und strassenleuchrenfreien Bereich, so dass es recht düster (und etwas unheimlich) ist.

    Nö! Hier gibt es keine Einschränkung der Tauglichkeit der Mietsache. Persönliche Dunkelheitsphobien sind da leider unerheblich. Hilfsweise empfehle ich, in den Nachtstunden keine Horrorfilme zu schauen und anschließend den Müll runter zu schaffen.

    Zitat

    seit geraumer Zeit wird in unserem 9-Parteien Haus ein Gemeinschaftskeller zum Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen von einer einzigen Mietpartei benutzt.

    Was besagt denn der Mietvertrag zu dem Fahrradraum? Ist dieser vertraglich zugesichert? Wenn nein, dann gibt's auch keine Mietminderung. Wenn doch, dann vielleicht im Bereich von 1-2% der Monatsmiete.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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