Als Selbstständige Wohnung mieten

  • Hallo zusammen,

    ich mache mir gerade große Sorgen um meine zukünftige Wohnsituation und würde mich freuen, wenn mir vielleicht jemand weiterhelfen kann. Die Situation ist folgende:

    Ich habe 2004 die erste eigene Wohnung bezogen, weil ich für mein Studium in eine andere Stadt gezogen bin. Damals lief der Mietvertrag auf meinen Vater und mich, weil ich selbst nicht genug Geld hatte, um komplett für die Wohnung aufzukommen. Das war damals kein Thema von Seiten des Vermieters bzw. der vermietenden Hausverwaltung.

    Nach zwei Jahren bin ich dann zusammen mit meinem Partner in ein Reihenhaus umgezogen, das ebenfalls von Hausverwaltung vermietet wird. Mein Partner und ich waren als Mieter im Vertrag eingetragen und die Hausverwaltung hat sich von meinem Vater noch eine Bürgschaft unterschreiben lassen. Also wieder kein Problem.

    Jetzt aber wird es schwierig: Ich habe mich von meinem Partner nach acht Jahren im Guten getrennt und will nächstes Jahr aus dem Reihenhaus aus- und in eine andere Stadt ziehen. Nun ist es so, dass ich inzwischen (freiwillig und nicht aus der Not heraus!) selbstständig bin und ein schwankendes Einkommen habe, das manchmal nicht zum Leben reicht. Ich erhalte von meinen Eltern ab und an noch eine Teilunterstützung, die ich aber nach und nach zurückfahre. Dennoch ist es so, dass ich nicht nachweisen kann, dass ich eine Miete von 400, 500 Euro jeden Monat aufbringen kann (also die Miete vielleicht schon, aber es bleibt dann nichts mehr übrig). Natürlich wird das nicht ewig so gehen, aber ich habe gerade wieder einen sehr guten Kunden verloren und manchmal dauert es ein paar Monate, bis man einen neuen gefunden hat. In diesen Zeiten lebe ich dann ggf. von Erspartem.

    Ich frage mich jetzt natürlich, wie ich angesichts dieser beruflichen Situation eine Wohnung finden soll. Zwar will ich in eine Stadt ziehen, die nicht allzu teuer ist und in der viele Geringverdiener wohnen dürften, aber dennoch weiß ich nicht, wie ich einem Vermieter begreiflich machen soll, dass ich meine Miete auf jeden Fall bezahle. Natürlich kann ich mir von der Hausverwaltung eine Bestätigung über Mietschuldenfreiheit ausstellen lassen. Schufa müsste auch vollkommen ok sein, denn ich habe keinerlei Schulden, nutze nicht mal meinen Dispo. Auch mein Vater würde wieder als Bürge zur Verfügung stehen. Ich bin ein vorbildlicher Mieter und habe noch nie irgendeinen Ärger gemacht. Aber reicht das, um eine Wohnung zu kriegen? Ich kann ja kein Einkommen in dem Sinne nachweisen, habe zwar 2013 eine Einkommensteuererklärung gemacht, aber wie gesagt, das Einkommen ist noch nicht so hoch, dass ich komplett davon leben kann (für die Miete würde es aber reichen).

    Ich habe Angst, dass ich jetzt wieder in ein Angestelltenverhältnis muss, obwohl ich so hart dafür gearbeitet habe, mich davon zu "befreien". Hat irgendjemand einen Rat, welche Möglichkeiten ich als Selbstständige habe, Vermieter von mir zu überzeugen? Danke schon mal im Voraus!

  • Zitat

    dass ich komplett davon leben kann (für die Miete würde es aber reichen).

    Vergiss bitte solche Zahlenspiele. Seriöse Vermieter erwarten von ihren zukünftigen Mietern, dass für die Miete rund ein Drittel des Einkommens gezahlt wird. Schau dir auf den gängigen Immobilienportalen an, welche Voraussetzungen für eine Wohnung, und sei sie auch noch so klein, erfüllt werden müssen.

  • Zitat

    Ich habe Angst, dass ich jetzt wieder in ein Angestelltenverhältnis muss, obwohl ich so hart dafür gearbeitet habe, mich davon zu "befreien".

    Ich will ja nicht den Moralapostel spielen, aber wie kann man "befreit" sein, wenn man mehr oder weniger auf Zahlungen des Vaters angewiesen ist?
    Was wäre, wenn dieser nicht als Bürge/Zahler zur Verfügung stehen würde?

    Zitat

    Hat irgendjemand einen Rat, welche Möglichkeiten ich als Selbstständige habe, Vermieter von mir zu überzeugen?

    Vermutlich gar keine. Im Zweifel wird es dann wieder darauf hinauslaufen, dass Dein Vater in den Vertrag eintreten muss.
    Grundsätzlich ist es nun einmal so, dass jeder Vermieter die Einkommensverhältnisse prüft. Ich persönlich halte es in der Praxis so, dass die Miete nicht mehr als 1/3 der monatlichen Einkommens betragen darf.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand an dich vermietet, dürfte unter diesen Bedingungen sehr gering, bzw. sogar fast bei Null sein.
    Ich würde an dich nicht vermieten (nicht persönlich nehmen), obwohl ich in einer Stadt mit massig Arbeitslosen/Geringverdienern vermiete.

    Es hängt ja nicht nur an den Mietzahlungen. Was passiert, wenn eine hohe Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert? Wie bringst Du eine Kaution auf?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • gibsonlg:

    "Ich habe mich von meinem Partner nach acht Jahren im Guten getrennt und will nächstes Jahr aus dem Reihenhaus aus- und in eine andere Stadt ziehen."
    - Ihr beide seid aber wohl noch gemeinsam im Mietvertrag?

    "Hat irgendjemand einen Rat, welche Möglichkeiten ich als Selbstständige habe, Vermieter von mir zu überzeugen?"
    - Gute Frage, die nächste bitte...
    Übrigens: Dein Vater kann höchstens für den Gegenwert von drei Nettomieten bürgen.

  • Hallo,

    insgesamt kann ich deine Sorgen verstehen. Bei dem heutigen Wohnungsmarkt können derartige Punkte den Ausschlag geben.

    Ich empfehle dir, dass du den Vermietern eine freiwillige, unbegrenzte Bürgschaft deines Vaters anbietest. Entgegen der Aussage, von Berny, ist eine freiwilligen Bürgschaft unbegrenzt möglich und würde dem Vermieter genug Sicherheit geben. Wichtig ist dabei, dass das Angebot von dir kommt und nicht erst nach Aufforderung. In der Art wäre dein zukünftiger Vermieter sogar besser abgesichert, als bei einem "normalen" Angestellten.

    Ein Eintritt deines Vaters, nur zur Absicherung der Zahlungen ist nicht zulässig und eine Mietkautionesbürgschaft auf lediglich 3 Monatsmieten begrenzt, so dass dies nicht wrklich helfen würde.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Entgegen der Aussage, von Berny, ist eine freiwilligen Bürgschaft unbegrenzt möglich


    ... aber nur dann, um in einem Gerichtsverfahren die Kündigung und Zwangsräumung zu umgehen, also sozusagen als allerletzte Möglichkeit. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

  • ... aber nur dann, um in einem Gerichtsverfahren die Kündigung und Zwangsräumung zu umgehen, also sozusagen als allerletzte Möglichkeit. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Nee, das war was anderes.
    Du meinst das hier?

    Urteil > VIII ZR 379/12 | BGH - B

    Das war keine freiwillige Bürgschaft.

    Bei einer freiwilligen Bürgschaft ist das hingegen nicht beschränkt:

    Freiwillige B

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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