Vermieter erwägt Mietverhältnis zu beenden

  • Hallo Zusammen.
    Folgendes Problem gestaltet sich mittlerweile bei mir:
    Vor einem Jahr machte sich durch Feuchtigkeitsflecken ein scheinbarer Wasserschaden an einer Wand bemerkbar.
    Nach Verständigung des Vermieters wurde eine Ursachenforschung betrieben.
    Ein vermeintlich defektes Zuleitungsrohr für Frischwasser wurde ausgetauscht, das Bad wurde komplett saniert.
    Nach einiger Zeit traten besagte Flecken wieder auf.
    Weitere Ursachenforschung wurde betrieben.
    Man vermutete nun einen alten Wasserschaden vom Vormieter der sich zwischen unterer Sperrschicht und schwimmenden Estrich breitgemacht habe und nun durch die Kapillarwirkung der Wand aufsteige (Hinterhaus nur Erdgeschoss, keine Unterkellerung).
    Man begann eine 4 wöchige Adsorptionstrockung des schwimmenden Estrichs.
    Die Kontrollmessung der Wände nach Abbau der Geräte bestätigte Trockenheit.
    Eine Kontrollmessung 2 Wochen nach der ersten Kontrollmessung bescheinigte nun wieder Feuchtigkeit.
    Man vermutet nun eine fehlerhafte oder gar fehlende horizontale Sperrschicht in den Wänden. Der Vermieter stellt nun in Frage ob die Wohnsituation überhaupt aufrecht erhalten werden kann
    und überlegt bereits das Mietverhältnis zu beenden, da seine Mittel für eine weitere Sanierung – falls diese überhaupt möglich sei – begrenzt sind.
    Es ist nun so, dass wir nicht vor hatten auszuziehen weil es sich um ein sehr schönes Objekt mit Garten handelt.
    Was kann ich machen? Kann der Vermieter das Mietverhältnis aufgrund dessen wirklich beenden
    zumal es durchaus Methoden gibt eine nachträgliche horizontale Sperrschicht (z.B. Injektionsverfahren) einzubringen ?
    Haltet Ihr eine Kompromisslösung für sinnvoll (Beteiligung an der Sanierung)
    Ich danke für Eure Hilfe.
    Bernd

  • Eigentum ist ein hohes Gut(etwas pathetisch, aber wahr).
    Sie sind Mieter und kein Eigentümer. Deswegen müssen Sie die weiteren Maßnahmen dem Eigentümer überlassen.

    Wenn Sie wirklich so großes Interesse an der Bleibe haben, können Sie doch mit dem Vermieter über eine mögliche Beteiligung an den Kosten verhandeln. Aber ist reine Verhandlungssache. Rechtlich geht da nix.

  • Der Vermieter kann euch nur nach den gesetzlichen Regelungen kündigen, siehe 573bgb oder halt außerordentlich. Ein außerordentlicher und ordentlicher Kündigungsgrund liegt hier nicht vor.

    Eine Beteiligung halte ich auch nicht für ratsam.

  • Der Vermieter kann euch nur nach den gesetzlichen Regelungen kündigen, siehe 573bgb oder halt außerordentlich. Ein außerordentlicher und ordentlicher Kündigungsgrund liegt hier nicht vor.
    Eine Beteiligung halte ich auch nicht für ratsam.


    Stimme zu. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft des Vermieters ist unerheblich (bin selbst Vermieter...:o).

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