Forderungen in der Kündigungsbestätigung

  • Hallo,

    so ich fange einmal komplett von vorne an .
    Es fing alles bei der Wohnungübregabe mit den Vormieter an und zwar gab es Auseinandersetzungen zwischen dem Mieter und Vermieter. Es wurden Dingen gefordert(Von den Mietern) die Vertraglich nicht festgehalten waren. Der Streit endetet vor Gericht, der Höhepunkt war , dass mein Mann und ich unfreiwillig in die Sache hineingezogen wurden. Das Gericht lud uns zu einer Zeugenaussage ein, diese versuchen wir abzulenhen, damit wir nicht noch Probleme mit dem Vermieter bekommen.

    So jetzt nun zu dem aktuellen Problem:

    Unsere Wohnung haben wir nun zum 28. Februar gekündigt. Als ich die Kündigungsbestätigung geöffnet habe ist mir erst mal die Kinnlade runter geklappt, da hieß es :

    "...hiermit bestätigen wir Ihnen den fristgerechten Eingang der Kündigung des Mietvertrages zum 28. Ferbuar 2015.
    Bitte denken Sie daran, die Wohnung in einem technischen einwandfreien uns sauberen Zustand an uns zu übergeben. Hierzu gehört auch das Putzen der Fenster und Reinigung der Fensterrahmen. Das Bad sollte keine kalkablagerungen an den Armaturen und im Duschbereich aufweisen. Auch der balkon/Terrasse muss entsprechend gründlich gereinigt sein .(Entfernen von Moss, Unkraut usw.)
    Die Wände müssen in einer hellen, neutralen Farbe(weiß) malerfertig gestrichen sein. Oder wie in Ihrem Mitevertrag vereinbart müssen die Tapeten von den Wänden entfernt werden."
    :mad::mad:

    Jetzt kommen wir zum Mietvertrag den wir unterschrieben haben, da steht:
    - die Tapeten müssen von den Wänden enfernt werden
    - ordnunggemäßen Zustand, besenrein

    Meine Frage ist: "Sind die Anforderungen des Vermieters rechtskräftig"???

    Freue mich über jede Antwort, da wir wahnsinnige Angst haben das er uns ein auswischen will.

    Betty

  • Es gilt, was vertraglich vereinbart wurde.
    Rechtskräftig ist besenrein. Ich erkläre Ihnen jetzt nicht, das besenrein unbesenrein bedeutet.
    Aus Kulanzgründen können Sie auch die Fenster mit dem Besen reinigen. Eben besenrein!

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (19. November 2014 um 20:00)

  • Zum Thema besenrein: Mietrecht : Bedeutung des Begriffes"Besenrein"
    Aus Erfahrung kann ich dir sagen das eine gut gereinigte Wohnung immer förderlich für eine gute Wohnungsübergabe sind und dem Vermieter dann weniger Angriffsfläche bieten. Es könnte sich also lohnen...

    Beim Tapete entfernen ist es etwas schwieriger da hier wichtig ist wie die Klausel zum Tapete entfernen dort verankert ist. Wenn es eine Individualvereinbarung ist, dann ist sie gültig. Wenn es formularvertraglich vereinbart wurde dann nicht.
    Bettiii steht das wirklich so im Mietvertrag wie du es geschrieben hast? Steht die Klausel einfach so im MV oder unter der Rubrik "Individualvereinbarungen"?

  • Ja die Tapeten entfernen steht unter den Individualvereinbarung, dass ist mir klar.
    Meine Frage war nur hauptsächlich bezogen auf das Kündigungsschreiben mit den Anforderungen für die Fenster und den Balkon etc..
    Bei unsern Vormietern stand nur besenrein drin und die haben am Ende vor Gericht verloren und mussten alle Zusatzarbeiten die geleistet wurden bezahlen.
    Ich habe jetzt auch noch zusätzlich unsern Mieterverein eingeschaltet und eine Mietrechtschutzvericherung abgeschlossen. Für den Notfall, falls der Vermieter das nicht wie zwei Erwachsene regeln kann.

  • eine Mietrechtschutzvericherung abgeschlossen. Für den Notfall, falls der Vermieter das nicht wie zwei Erwachsene regeln kann.


    Die RSV tritt nur für Fälle ein, welche mindestens ein Vierteljahr nach Abschluss eintreten.

  • Zitat

    Für den Notfall, falls der Vermieter das nicht wie zwei Erwachsene regeln kann.

    Oder anders: Wenn beide Vertragsparteien - also auch Ihr - das nicht wie Erwachsene regeln können.

    Grundsätzlich habt Ihr drei Möglichkeiten:

    1. Tapeten runter
    2. Streichen
    3. Eure Rechte durch einen Anwalt durchsetzen.

    ich empfehle die (einfache) Möglichkeit Nummer 2.

    Zitat

    Meine Frage war nur hauptsächlich bezogen auf das Kündigungsschreiben mit den Anforderungen für die Fenster und den Balkon etc..

    Weil Ihr Fenster, Bad und Balkon reinigen müsst? ist das Dein Ernst? Ich finde so etwas selbstverständlich, egal was im Vertrag steht.
    Das Wort "besenrein" sollte man nicht wortwörtlich nehmen.

    Etwas unwirksames erkenne ich hier auch nicht.
    Es bleibt aber Euch überlassen, Eurem Anwalt das Geld in den Rachen zu werfen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Ja die Tapeten entfernen steht unter den Individualvereinbarung, dass ist mir klar.


    Nur weil irgendwo Individualvereinbarung drauf steht, muss es noch lange keine sein. Eine Individualvereinbarung muss Aushandlungscharakter besitzen, zumindest wenn sie bestehendes Mietrecht aushebelt.
    Auch was das Streichen der Wände anbelangt, würde ich mir die Klausel im MV nochmal näher anschauen.

    Zitat

    Meine Frage war nur hauptsächlich bezogen auf das Kündigungsschreiben mit den Anforderungen für die Fenster und den Balkon etc..
    Bei unsern Vormietern stand nur besenrein drin und die haben am Ende vor Gericht verloren und mussten alle Zusatzarbeiten die geleistet wurden bezahlen.


    Vielleicht waren die Vormieter Schw.... und haben jahrelang nicht geputzt. Und dann reicht der Besen für eine besenreine Übergabe einfach nicht mehr.

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