Hallo,
so ich fange einmal komplett von vorne an .
Es fing alles bei der Wohnungübregabe mit den Vormieter an und zwar gab es Auseinandersetzungen zwischen dem Mieter und Vermieter. Es wurden Dingen gefordert(Von den Mietern) die Vertraglich nicht festgehalten waren. Der Streit endetet vor Gericht, der Höhepunkt war , dass mein Mann und ich unfreiwillig in die Sache hineingezogen wurden. Das Gericht lud uns zu einer Zeugenaussage ein, diese versuchen wir abzulenhen, damit wir nicht noch Probleme mit dem Vermieter bekommen.
So jetzt nun zu dem aktuellen Problem:
Unsere Wohnung haben wir nun zum 28. Februar gekündigt. Als ich die Kündigungsbestätigung geöffnet habe ist mir erst mal die Kinnlade runter geklappt, da hieß es :
"...hiermit bestätigen wir Ihnen den fristgerechten Eingang der Kündigung des Mietvertrages zum 28. Ferbuar 2015.
Bitte denken Sie daran, die Wohnung in einem technischen einwandfreien uns sauberen Zustand an uns zu übergeben. Hierzu gehört auch das Putzen der Fenster und Reinigung der Fensterrahmen. Das Bad sollte keine kalkablagerungen an den Armaturen und im Duschbereich aufweisen. Auch der balkon/Terrasse muss entsprechend gründlich gereinigt sein .(Entfernen von Moss, Unkraut usw.)
Die Wände müssen in einer hellen, neutralen Farbe(weiß) malerfertig gestrichen sein. Oder wie in Ihrem Mitevertrag vereinbart müssen die Tapeten von den Wänden entfernt werden."![]()
![]()
Jetzt kommen wir zum Mietvertrag den wir unterschrieben haben, da steht:
- die Tapeten müssen von den Wänden enfernt werden
- ordnunggemäßen Zustand, besenrein
Meine Frage ist: "Sind die Anforderungen des Vermieters rechtskräftig"???
Freue mich über jede Antwort, da wir wahnsinnige Angst haben das er uns ein auswischen will.
Betty