Abnahme/Übergabetermin an den Nachmieter vor Mietende/Mietbeginn des Nachmieters

  • Ich habe eine Frage zur Kündigung. Vielleicht gibt es jemanden, der darauf eine kurze Antwort hat :)
    ich habe im September fristgerecht meinen Mietvertrag gekündigt und das Ende des Mietvertrages habe ich sicherheitshalber, weil ich noch nicht wusste, ob ich Anfang Dezember schon ausziehen kann, mit dem Einverständnis des Vermieters auf den 15.12. gelegt. Nun hat mein Vermieter bereits einen Nachmieter gefunden. Ich habe Ende November einen Abnahmetermin für die Wohnung und am gleichen Tag übernimmt der Nachmieter die Wohnung. Der Mietvertrag des Nachmieters beginnt aber erst am 15.12. Mit dem Nachmieter habe ich mich darauf geeinigt, dass er die Miete schon ab 1.12. zahlt. Nun ist meine Frage: Wie verhält es sich mit den Nebenkosten? Muss ich sie zahlen oder der Nachmieter? Ist es überhaupt möglich, dass der Auszugs/Einzugstermin derart von den Verträgen abweicht? Was kann ich tun, um abzusichern, dass ich nicht für den Dezember zahlen muss?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Anne

  • Da dies hier ein Mietrechtforum und kein Gemauschelforum ist, hier die Antwort. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate und dann stets zum Monatsende. Wenn ihr da neue Moden einführt, dann müsst ihr auch zusehen, wie ihr die Kosten abrechnet. Denn für euer Gemauschel gibt es keinen Paragraphen im Mietrecht.

  • Hallo,

    man kann sich das Leben auch komplizierter machen, als es ist. Wenn dein Nachmieter die Miete (inkl. Nebenkosten) bereits ab 01.12. bezahlt, ist das grundsätzliche Problem doch bereits gelöst.

    Bei der Übergabe lest ihr alle Zähler ab und meldet den Nutzer um (betrifft nur Versorger, bei denen du direkt angemeldet bist z.B. Strom).

    Das Schlimmste was dir passiert kann ist, dass der Vermieter dich bei der Betriebskostenabrechnung mit den Kosten bis 15.12. belastet (müßte er theoretisch). Da dein Nachmieter, die Vorrauszahlung leistet, geht es in diesem Fall aber lediglich um eine kleine Nachzahlung oder vielleicht sogar eine kleine Gutschrift.

    Zahlt dein Nachmieter ledigleich die Nettokaltmiete für den halben Monat, dann wirst du wohl auf der Nebenkostenbelastung sitzenbleiben. Aber warum sollte er das machen, für einen halben Monat Nettomiete, für den Rest Bruttomiete?

    Gruss
    H H

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