Vermieter hat Wohnungsschlüssel, Fahstuhl funktioniert nicht (5. OG)

  • Hallo...

    wir haben zum 01.11.2014 eine Wohnung im 5. OG bezogen.
    Der Fahrstuhl funktionierte weder zum 01.11.2014 noch zum angekündigten 12.11.2014.
    Wir mussten alle Möbel hochtragen. Bis heute geht da nichts!

    Also der Fahrstuhl wurde noch nicht vom TÜV freigegeben.
    Ach ja, Die Klingelanlage funktioniert auch nicht.

    Außerdem hat der Vermieter noch 2 Schlüssel einer Schließanlage...also 2 Schlüssel die auch für unsere Wohnung fehlen. Also wir haben direkt zu Beginn eine schnellstmögliche Herausgabe der Schlüssel gefordert.


    Was haben wir da für Rechte?

    Danke schonmal für die Hilfe

  • Außerdem hat der Vermieter noch 2 Schlüssel einer Schließanlage...also 2 Schlüssel die auch für unsere Wohnung fehlen. Also wir haben direkt zu Beginn eine schnellstmögliche Herausgabe der Schlüssel gefordert.

    Mit welcher Begründung hat er Schlüssel einbehalten? Ich würde hier nochmals schriftlich den Vermieter zur Herausgabe auffordern. Ansonsten könnt Ihr das Schloss austauschen (und bei Auszug wieder einsetzen).

    Im gleichen Zuge könnt Ihr den Vermieter nochmals zur Mängelbeseitigung (Klingel+Aufzug) auffordern.

    Möglicherweise würde der defekte Aufzug und die Klingel eine geringfügige Mietminderung möglich machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wieviel können wir im folgenden Monat mindern? Ich weiß von anderen Gerichtsurteilen, dass für ein Fahrstuhl im 5. OG ca. 10% gemindert werden dürfen.
    Was ist mit der Klingel?

  • Wer redet hier von Beschädigungen, was sind dass nur für dumme Fragen=?!

    Vermutlich geht es darum, dass Dir kein Mietminderungsanspruch zusteht, nur weil Du Möbel hochtragen musstest.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Keiner will Mietminderung weil er Möbel hochtragen muss.
    Der Fahrstuhl funktioniert nicht. Da er Teil des Wohnkomforts ist und in der Miete eingepreist wird, ist ein Nichtfunktionieren ein Mietminderungsgrund. Bei der 5. Etage sollten das 10% sein.
    Was ist aber mit dem Fehlen vom Wohnungsschlüssel?
    Trotz anschreibens sind noch 2 beim Bauherrn.


    Wie gehe ich jetzt vor? Setze ich eine Frist von 5 Tagen und zahle nächsten Monat 10% oder noch mehr - weniger Miete?


  • Was ist aber mit dem Fehlen vom Wohnungsschlüssel?

    Frage Dich hier selbst: Ist die Mietsache in der Tauglichkeit gemindert, wenn zwei Schlüssel fehlen? Solange Du in die Wohnung kommst, ist alles in Ordnung.
    Eine Minderung ist hier definitiv nicht möglich.

    Zitat

    Wie gehe ich jetzt vor? Setze ich eine Frist von 5 Tagen

    Das wäre durchaus angemessen.

    Zitat

    und zahle nächsten Monat 10% oder noch mehr - weniger Miete?

    Wie viel Miete Du mindern kannst, entnimmst Du bitte den entsprechenden Minderungstabellen. Jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung, so dass hier niemand sagen wird, was tatsächlich angemessen ist.

    Ich würde persönlich gar nichts mindern. Denn: Ohne Fahrstuhl zahlst Du auch keinen Betriebsstrom. Die Entschädigung für das Treppensteigen siehst Du also dann auf der Betriebskostenabrechnung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82:

    Ist die Mietsache in der Tauglichkeit gemindert, wenn zwei Schlüssel fehlen? Solange Du in die Wohnung kommst, ist alles in Ordnung.
    Eine Minderung ist hier definitiv nicht möglich."
    - Ich würde ganz einfach nur den Schliesszylinder auswechseln. Bei Mietvertragsende wieder rücktauschen.

    "Ohne Fahrstuhl zahlst Du auch keinen Betriebsstrom. Die Entschädigung für das Treppensteigen siehst Du also dann auf der Betriebskostenabrechnung."
    - Klingt zwar spassig, wäre jedoch überlegenswert...:rolleyes:

  • Frage Dich hier selbst: Ist die Mietsache in der Tauglichkeit gemindert, wenn zwei Schlüssel fehlen? Solange Du in die Wohnung kommst, ist alles in Ordnung.

    Ich würde persönlich gar nichts mindern. Denn: Ohne Fahrstuhl zahlst Du auch keinen Betriebsstrom. Die Entschädigung für das Treppensteigen siehst Du also dann auf der Betriebskostenabrechnung.


    Beim Heizungsausfall könnte man dann genauso argumentieren: "sei froh, wenn die H.nicht funktioniert, dann brauchst schon keinen
    Verbrauch zahlen". Na ja, Spaß muß sein..

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (26. November 2014 um 17:34)

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