Rückwirkende Mieterhöhung wegen Modernisierung?

  • Hallo!

    Ich habe eine Frage zur Mieterhöhung wegen Modernisierung, die ich bisher in keinem anderen Thema so beantwortet fand und hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

    Mein Vermieter war letzten Mittwoch bei mir, da wir in Ruhe die Nebenkostenabrechnung von 2013 (!) besprechen wollten. Die Verwaltung hatte die Abrechnung auch schon recht spät an den Vermieter geschickt und irgendwie hatten wir vorher immer Terminfindungsschwierigkeiten. Egal, auf jeden Fall erzählt er mir dann während des Gespräches, dass er mir ja jetzt von meinem Guthaben, das von den Nebenkosten übrig ist (viel Nebenkosten gezahlt und sparsam gewesen) auch noch 11% der Modernisierungsarbeiten (Wärmedämmung an der Hinterseite des Hauses und neues Fenster im Schlafzimmer) abziehen wird. Zuerst habe ich das mal so als gegeben hingenommen, kannte mich ja auch nicht aus und er hat mir einen Schrieb vorgelegt, wo eben drauf stand, dass ein Vermieter solche Sanierungskosten mit 11% jährlich auf den Miter umlegen kann. Dann habe ich mich nochmal informier, da mir das komisch vorkam.
    Noch zu den Eckdaten: ich miete seit Mitte Februar 2013 die Wohnung, davor lebte im Jahr 2013 niemand in der Wohnung, da auch der Biden erneuert, gestrichen und überhaupt aufgeräumt wurde. Bei Abschluss des Mietvertrags hat mein Vermieter mir bereits erzählt, dass die Wärmedämmung an der hinteren Seite des Hauses erneuert wird und dass im Schlafzimmer noch ein neues Fenster eingebaut wird. Der Fenstereinbau fand ein paar Wochen nach meinem Einzug statt und die Wärmedämmung wurde im Mai angefangen und Mitte/Ende September abgeschlossen. Nun, über ein Kahr nach Abschluss möchte er mir also 11% dieser Kosten für Dämmung und Fenster anziehen. Rückwirkend praktisch die Miete erhöhen und das hat er mir für 2014 dann auch schon angekündigt.

    Ist das so rechtens? Ich denke nur, dass er ja die Miete von Anfang an schon hätte erhöhen können bzw gleich ankündigen können. Und kann er die Erhöhung nicht sowieso auch erst nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten durchsetzen? Also nicht für das ganze Jahr 2013?! Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    Danke im Voraus!

  • Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage für Modernisierungsmaßnahmen. Finden Sie selbst, was Ihnen widerfahren ist.
    Für die Durchsetzung möglicher Forderungen werden Sie ohne anwaltliche Hilfe nicht umhin können. Hier ist einiges schief gelaufen.

    § 555c BGB Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

    (1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:

    1. die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen,

    2. den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,

    3. den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.

    (2) Der Vermieter soll den Mieter in der Modernisierungsankündigung auf die Form und die Frist des Härteeinwands nach § 555d Absatz 3 Satz 1 hinweisen.

    (3) In der Modernisierungsankündigung für eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nummer 1 und 2 kann der Vermieter insbesondere hinsichtlich der energetischen Qualität von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalwerte Bezug nehmen.

    (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.

    (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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