Sonderkündigung

  • Meine Schwiegermutter muss vom Krankenhaus aus gleich in ein Pflegeheim da aus gesundheitliche Gründen ihrerseits ein weiteres Nutzen ihrer Wohnung für sie nicht mehr möglich ist.
    (Demenz, gehbehindert usw.). Gibt es da ein Sonderkündigungsrecht, oder mÜssen die 3 Monate Kündigung eingehalten werden?

  • Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht mehr. Es gilt also die dreimonatige Kündigungsfrist. Allerdings können Sie mit dem Vermieter verhandeln, ob er in diesem Fall bereit ist, einen Nachmieter zu akzeptieren. Aber auch eine Verpflichtung dazu besteht für den Vermieter nicht.

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