Kündigung oder Aufhebung v. Mietvertrag wegen Schimmel

  • Mir ist es doch frei gestellt, Infos von verschiedenen Stellen dazu zu suchen und zu betrachten. Das Gesundheitsamt ist spezialisiert auf den Schimmel, das Forum hier auf das Mietrecht. Beides kann sich hinsichtlich der Problematik ergänzen.

  • Hallo Hannes-Mann,

    wenn du den Schimmel so dermaßen verteufelst, dann wirst du nie zufrieden sein.

    Dan Beste wird sein, du mietest eine neuere Wohnung mit Lüftungsanlage und nicht irgendeinen Altbau. Aber es wurde ja schon gesagt, dass du dir ja beim Gesundheitsamt eine Unbewohnbarkeitsbescheinigung holen kannst. Dann ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt. Würde mich allerdings wundern, wenn die das wirklich machen. Zwischen klugen Sprüchen und Taten, die Konsequenten haben, ist ein großer Unterschied.

    Gruss
    H H

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