Wohnungs Besichtigung

  • Hallo
    ich habe eine Frage wegen einem Paragraphen und hoffe, ihr könnt mir dabei helfen.

    In meinem Mietvertrag steht unter §14 Betreten der Mietsache durch den Vermieter:
    "Der Vermieter oder von ihm Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten."

    Darf ich das so verstehen, dass mein Vermieter immer, wenn es etwas zu machen gibt wie Wasserzählen ablesen oder sonst was in meine Wohnung darf auch wenn ich NICHT da bin und wie genau kann man dieses "betreten" definieren?
    Darf er sich dann vollständig umsehen und die ganze Wohnung ansehen und kann man dem Vermieter es irgendwie "verbieten", dass er dann in die Wohnung reinkommt wenn man mit ihm auf "Kriegsfuß" ist?

  • Zitat

    Darf ich das so verstehen, dass mein Vermieter immer, wenn es etwas zu machen gibt wie Wasserzählen ablesen oder sonst was in meine Wohnung darf

    Ich drücke es mal so aus: Der Vermieter benötigt einen Grund um Deine Wohnung zu besichtigen. Grundlos geht das nach der allgemeinen Rechtsprechung nur aller 1-2 Jahre.

    Zitat

    auch wenn ich NICHT da bin

    Wie soll das denn gehen? Hat der Vermieter etwa einen Schlüssel für die Wohnung? Das darf er nicht.

    Zitat

    Darf er sich dann vollständig umsehen und die ganze Wohnung ansehen

    Wenn er nur die Heizkostenverteiler, Lüfter, etc. prüfen will, dann darf er auch nur in die entsprechenden Teile der Wohnung.
    Angenommen er will die Wasserzähler prüfen, hat er in deinem Schlafzimmer nichts verloren.

    Ansonsten kannst Du dich hier belesen:
    Vermieter gepackt und kurzerhand vor die T

    Wenn der Vermieter also rumschnüffelt, kannst Du ihn aus der Wohnung tragen ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dann mal thx für die Antworten.
    Wobei ich noch ganz gern wüsste, wie es ist, wenn man einen extrem pingelligen Vermieter hat, der teilweise schon nach Stellen sucht, die seiner Meinung nach nicht geputzt wären und deshalb Abmahnungen wegen "extremer Verschmutzungen der Wohnung" schreibt, obwohl es allgemein sauber... bzw kann ein Vermieter eine Abmahnung wegen so etwas schreiben bzw. einem Kündigen, weil es für ihn nicht sauber genug ist?
    Dabei seih jedoch angemerkt, dass der Vermieter vor etwa einem halben Jahr auch in der Wohnung war um Rauchmelder einbauen zu lassen und dabei hatte er am Zustand der Wohnung nichts! auszusetzen und an dem Zustand hat sich nichts! geändert...
    Will mich mein Vermieter dann einfach nur aus der Wohnung raushaben oder wie darf ich das ganze dann verstehen?

  • ..., dass der Vermieter vor etwa einem halben Jahr auch in der Wohnung war um Rauchmelder einbauen zu lassen und dabei hatte er am Zustand der Wohnung nichts! auszusetzen und an dem Zustand hat sich nichts! geändert...
    Will mich mein Vermieter dann einfach nur aus der Wohnung raushaben oder wie darf ich das ganze dann verstehen?


    Ich meine, dass der VM evtl. noch nicht begriffen hat, dass sich die Zeiten geändert haben.

  • Hallo,

    ich verstehe dein Problem nicht. Der Passus im Mietvertrag ist im normalen Standardmietvertrag vorhanden und völlig in Ordnung. Dein Vermieter war zum Einbau der Rauchmelder auch schon in der Wohnung und hat sich scheinbar ganz normal verhalten. Was ist also vorgefallen, das du so paranoid bist?

    Es sollte doch klar sein, dass eine Abmahnung wegen des Zustandes deiner Wohnung ungerechtfertigt ist. Es sei denn du läßt die Wohnung wirklich verkommen oder "züchtest" Ungeziefen.

    Hat vielleicht mit dem nichts! mit Ausrufezeichen zu tun, dass ich nicht verstanden habe.

    Gruss
    H H

  • Nun ja ich wundere mich einfach, dass er seine Meinung was das ganze angeht so schnell ändert...
    Denn einmal ist er mit dem Zustand der Wohnung zufrieden und dann ca. 3 Wochen kommt noch ne weitere Abmahnung, wo er meint: "Ich dachte sie verarschen mich..." und hat mir jeden! kleinen Schmuckfleck regelrecht unter die Nase gehalten, den er davor angeblich nicht gesehen hat oder es war ihm egal.
    Daher wüsste ich nun mal gern, ob solche Abmahnungen auch gerechtfertigt sind, er mir nur eins auswischen will oder mich gleich aus der Wohnung haben will, wenn er sich dank des Paragraphen dann jederzeit in die Wohnung kommen bzw sich umsehen darf, wenn was gemacht werden muss.
    Wobei er sich dann seit neustem überall in der Wohnung umsieht und es ist ihm egal ob etwas im Badezimmer gemacht werden soll. Denn beim letzten mal hat er sich auch in meinem Schlafzimmer umgesehen und das ist so weit ich weiss verboten...
    Daher wüsste ich nur gern, ob er den Vertrag wegen diesen "extremen Müllansammlungen" auch kündigen kann...

  • Der Vermieter bzw. oder ein von ihm beauftragter Dritter (z. B. Handwerker) darf nur aus dem Grund den genannt hat und nach Terminabsprache in Anwesenheit des Mieters in die Wohnung. Der Grund aus dem der Vermieter in die Wohnung möchte muß schon wichtig sein. Also so alle Nase lang unter dem Vorwand zu prüfen ob was repariert werden muß mal einfach rein schauen geht absolut nicht.

    Der VM darf auch nur in die Räume wo es tatsächlich notwendig ist. Ist z. B. das Waschbecken im Bad defekt hat er in anderen Räumen nichts zu suchen.

    Wie sauber, dreckig oder zugemüllt die Wohnung ist geht den Vermieter schlicht nichts, solange es nicht zum Himmel stinkt.

    Gegen das unbefugte Betreten der Wohnung durch den Vermieter gibt es ein ganz einfaches Mittel.

    Schließzylinder der Wohnungstür austauschen.

    Originalen aufheben und bei Auszug wieder einsetzen.


    Zitat

    Will mich mein Vermieter dann einfach nur aus der Wohnung raushaben oder wie darf ich das ganze dann verstehen?

    Könnte man.

    Wohnst Du mit ihm gemeinsam in einem 2FH?

    Wenn ja kann er es ganz einfach haben Dich los zu werden. Sofern er denn von dieser einfachen Möglichkeit weiß.

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