Hallo
ich habe eine Frage wegen einem Paragraphen und hoffe, ihr könnt mir dabei helfen.
In meinem Mietvertrag steht unter §14 Betreten der Mietsache durch den Vermieter:
"Der Vermieter oder von ihm Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten."
Darf ich das so verstehen, dass mein Vermieter immer, wenn es etwas zu machen gibt wie Wasserzählen ablesen oder sonst was in meine Wohnung darf auch wenn ich NICHT da bin und wie genau kann man dieses "betreten" definieren?
Darf er sich dann vollständig umsehen und die ganze Wohnung ansehen und kann man dem Vermieter es irgendwie "verbieten", dass er dann in die Wohnung reinkommt wenn man mit ihm auf "Kriegsfuß" ist?