Kann ich vor Frist ausziehen ohne weiter Miete zu zahlen ?

  • Guten Tag,

    die Frage wurde hier bestimmt schon öfters gestellt.
    Mir wurde wegen Eigenbedarf fristgerecht zum 310115 das Mietverhältniss gekündigt.
    Ich habe nun eine neue Bleibe gefunden, allerdings schon zum 011214. Müsste ich, wenn ich
    die neue Wohnung nehme, weiter für die alte Wohnung Miete bezahlen oder kann ich mir das sparen, weil
    mir ja gekündigt wurde ?

  • Nein, du musst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter zahlen.
    Allerdings kannst du die Wohnung so lange auch nutzen.
    Frag doch deinen Vermieter einfach mal, ob er bereit ist dich vorher aus dem Vertrag zu
    entlassen.

  • Das Du gekündigt wurdest entbindet Dich nicht von Deinen vertraglichen Pflichten bis zum Vertragsende.

    Außer der Vermieter ist froh schon früher über die Wohnung verfügen zu können und entläßt Dich darum vorzeitig aus dem Vertrag.

  • Hallo,

    zur Not hättest du ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung. Ich denke das würde deinem Vermieter sicher nicht so gut gefallen da zuzustimmen. So gesehen ein weiteres Argument für deine Verhandlung.

    Gruss
    H H

  • Mir wurde wegen Eigenbedarf fristgerecht zum 310115 das Mietverhältniss gekündigt.
    Ich habe nun eine neue Bleibe gefunden, allerdings schon zum 011214. Müsste ich, wenn ich
    die neue Wohnung nehme, weiter für die alte Wohnung Miete bezahlen oder kann ich mir das sparen, weil
    mir ja gekündigt wurde ?


    Anstatt bis zum 310115 brauchst Du die Miete nur noch bis zum 31.01.2015 zu bezahlen.

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