Mieter verlangt Lohnkosten für freiwillige Renovierungen

  • Wir werden ein Mehrfamilienhaus kaufen, die Wohnungen sind vermietet. In einer Wohnung hat der Mieter ohne Einverständnis des Vermieters das Bad vollständig - vor 6 Jahren - modernisiert. Der Vermieter hat im nachhinein die Materialkosten (Fliesen, Badewanne, Dusche, Waschbecken, Toilette, usw.) getragen.
    Da das Haus jetzt verkauft wird (an uns) ist die Stimmung des Mieters sehr gedrückt und er "verlangt" vom Vermieter/Verkäufer einen Ersatz seiner Arbeitsleistung (sprich "Lohn" für die Zeit die er benötigt hat).
    Das Ganze hat vorerst nichts mit uns zu tun, aber wenn der Mieter droht, dass wenn er auszieht, alles "rauszureißen".
    Meine Frage ist jetzt, kann er überhaupt für seine Heimwerkerleistung Geld verlangen bzw. hat er überhaupt Anspruch auf die von Ihm eingebauten Materialien, wenn die doch vom Vermieter beglichen wurden....

    Vielen Dank im Voraus


  • Da das Haus jetzt verkauft wird (an uns) ist die Stimmung des Mieters sehr gedrückt und er "verlangt" vom Vermieter/Verkäufer einen Ersatz seiner Arbeitsleistung (sprich "Lohn" für die Zeit die er benötigt hat).

    Verlangen kann man viel.

    Das ist natürlich Unsinn. Selbst wenn jemals ein Anspruch hierauf bestanden hat, wäre die Forderung längst verjährt.


    Zitat

    Das Ganze hat vorerst nichts mit uns zu tun, aber wenn der Mieter droht, dass wenn er auszieht, alles "rauszureißen".

    Herausreißen allein reicht nicht aus. Er müsste im Zweifel den Ursprungszustand wiederherstellen. Ich gehe jede Wette ein, dass er das nicht kann.

    Zitat

    hat er überhaupt Anspruch auf die von Ihm eingebauten Materialien, wenn die doch vom Vermieter beglichen wurden....

    Siehe oben.
    Hat der Mieter beispielsweise eine neue Mischbatterie eingebaut, kann er diese bei Auszug mitnehmen, sofern er die alte Mischbatterie noch hat.
    Bei den Fliesen könnte das spannend werden (ist hier aber sowieso außen vor, da diese zum festen Bestandteil der Wohnung geworden sind).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Das Ganze hat vorerst nichts mit uns zu tun, aber wenn der Mieter droht, dass wenn er auszieht, alles "rauszureißen".

    Dann muß er den ursprünglichen Zustand wieder her stellen.

    Zitat

    Da das Haus jetzt verkauft wird (an uns) ist die Stimmung des Mieters sehr gedrückt und er "verlangt" vom Vermieter/Verkäufer einen Ersatz seiner Arbeitsleistung (sprich "Lohn" für die Zeit die er benötigt hat).

    Selbst wenn vereinbart war das ihm die Arbeitsleistung erstatte wird, wäre sein Anspruch verjährt.

    Also immer schön ruhig bleiben.

    Als Neuling in Sachen Vermietung empfehle ich die Mitgliedschaft bei Haus & Grund.

  • So lange er mit dem alten Eigentümer redet, würde ich mich nicht darum kümmern.
    Kommt er auf dich zu, lass dir doch die schriftl. Vereinbarung zeigen.

    Ich wette die hat er nicht.

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