Unsicher wegen Klausel zu Schönheitsreparaturen

  • Naja, wenn ich das so mache, hab ich 150€ gezahlt. Fraglich ist ja, ob er überhaupt aufgrund der Klausel in meinem Mietvertrag eine Renovierung verlangen darf. Weil expliziet gibt die Klausel ja nix her...ich würde es so interpretieren, dass ich sie besenrein verlassen muss... Werde das aber viell auch anwaltlich prüfen lassen....

  • . in meinem Mietvertrag steht nur die folgende Klausel:

    der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit auf seine Kosten alle Schönheitsreperaturen in den Mieträumen fachgerecht auszuführen bzw. ausführen zu lassen.

    Mehr steht nicht im Mietvertrag. Wohn allerdings erst 2 Jahre in der Wohnung und hab die Wohnung unrenoviert übernommen. Der neue Eigentümer beabsichtigt jetzt sowieso die Wohnung komplett zu renovieren (neuer Boden, neue Küche, neues Bad...).

    wenn dem so ist, bist du nicht für Schönheitsreparaturen zuständig. Die Klausel ist unwirksam, da sie den Abnutzungsgrad der Wohnung nicht berücksichtigt.

  • wenn dem so ist, bist du nicht für Schönheitsreparaturen zuständig. Die Klausel ist unwirksam, da sie den Abnutzungsgrad der Wohnung nicht berücksichtigt.


    Schönheitsreparaturen sind m.E. etwas anderes als die in Fristenplänen bisher oftmals geforderten Renovierungen.

  • Schönheitsreparaturen sind Malerarbeiten, die grundsätzlich vom Vermieter durchzuführen sind. Ist keine Umwälzung auf den Mieter wirksam vereinbart worden, ist der Mieter nicht dazu verpflichtet. Gerade heute in der Zeitung gelesen, dass man nicht mal Bohrlöcher schließen muss.

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