fünf Jahre alte Nebenkostenabrechnungen

  • Mein Vermieter hat mir Wasserverbrauch-Abrechnungen von 2009 bis 2013 geschickt. muss ich diese jetzt nach so langer Zeit nachzahlen?


    Nein, überhaupt nicht.
    Du wist lediglich Betriebskostenabrechnungen für Zeiträume ab dem 1.1.13 ausgleichen müssen.

  • Zitat

    Betriebskostenabrechnungen verfristen wenn sie nicht binnen 12 Monate

    Bevor man/frau diese Behauptung aufstellt sollte gefragt werden, welcher Art diese Rechnung/Nachforderung ist. In einigen ländlichen Gebieten sind Wasserver- und Entsorgung anders gestaltet als bei den städtischen Wasserwerken. Da kann es schon mal zu Nachforderungen, selbst über Jahre, kommen.

    Darum sollte der TE schreiben, was der Vermieter zu den Wasserrechnungen geschrieben hat.

  • Bevor man/frau diese Behauptung aufstellt sollte gefragt werden, welcher Art diese Rechnung/Nachforderung ist. In einigen ländlichen Gebieten sind Wasserver- und Entsorgung anders gestaltet als bei den städtischen Wasserwerken. Da kann es schon mal zu Nachforderungen, selbst über Jahre, kommen.

    Darum sollte der TE schreiben, was der Vermieter zu den Wasserrechnungen geschrieben hat.

    Ich wohne in Berlin, der Vermieter hat folgendes geschrieben :

    Es geht in meiner E-Mail um eine Nachzahlung für Ihr Wasser. Ich bin alle Abrechnungen noch einmal durchgegangen und komme dabei auf einen Nachzahlungsbetrag von 1.178,72 Euro für die Zeit von 2009-2013.

    Der Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:
    Verbrauch Wasser in EUR:
    im Jahr 2009 = x €
    im Jahr 2010 = unklare Abrechnung (=wird folglich nicht gewertet)
    im Jahr 2011 = y €
    im Jahr 2012 = z €
    im Jahr 2013 = x €
    ____________________
    Summe = xyz €
    abzgl. = xy€
    ____________________
    Nachzahlung xxxx €


    danke für eure Antworte,
    Yoyo

  • der Vermieter hat folgendes geschrieben :

    Es geht in meiner E-Mail um eine Nachzahlung für Ihr Wasser. Ich bin alle Abrechnungen noch einmal durchgegangen und komme dabei auf einen Nachzahlungsbetrag von 1.178,72 Euro für die Zeit von 2009-2013.

    Der Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:
    Verbrauch Wasser in EUR:
    im Jahr 2009 = x €
    im Jahr 2010 = unklare Abrechnung (=wird folglich nicht gewertet)
    im Jahr 2011 = y €
    im Jahr 2012 = z €
    im Jahr 2013 = x €
    ____________________
    Summe = xyz €
    abzgl. = xy€
    ____________________
    Nachzahlung xxxx €


    Das ist aber schön, dass der VM sowas geschrieben hat... - nur, mich würde das nicht tangieren.

  • Ich wohne in Berlin, der Vermieter hat folgendes geschrieben :

    Es geht in meiner E-Mail um eine Nachzahlung für Ihr Wasser. Ich bin alle Abrechnungen noch einmal durchgegangen

    Das wollte ich nur wissen. Demnach hat dein Vermieter die Angelegenheit über Jahre hinweg versiebt. Bei ordentlicher Buchführung hätte er das Wassergeld jedes Jahr mit den Betriebskosten verrechnen müssen/können.

    Jetzt ist für ihn der Drops gelutscht, er kann nur noch für 2013 nachfordern/korrigieren.

  • Das wollte ich nur wissen. Demnach hat dein Vermieter die Angelegenheit über Jahre hinweg versiebt. Bei ordentlicher Buchführung hätte er das Wassergeld jedes Jahr mit den Betriebskosten verrechnen müssen/können.

    Jetzt ist für ihn der Drops gelutscht, er kann nur noch für 2013 nachfordern/korrigieren.


    ... aber auch nur im Rahmen einer ordnungsgemässen Betriebskostenabrechnung.

  • Danke vielmals für eure Antworte. Sowas dachte ich mir auch, wollte nur zur Sicherheit nachfragen bevor ich nochmal mit meinem Vermieter spreche...
    Liebe Grüße,
    Yoyo

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