Bevor man/frau diese Behauptung aufstellt sollte gefragt werden, welcher Art diese Rechnung/Nachforderung ist. In einigen ländlichen Gebieten sind Wasserver- und Entsorgung anders gestaltet als bei den städtischen Wasserwerken. Da kann es schon mal zu Nachforderungen, selbst über Jahre, kommen.
Darum sollte der TE schreiben, was der Vermieter zu den Wasserrechnungen geschrieben hat.
Ich wohne in Berlin, der Vermieter hat folgendes geschrieben :
Es geht in meiner E-Mail um eine Nachzahlung für Ihr Wasser. Ich bin alle Abrechnungen noch einmal durchgegangen und komme dabei auf einen Nachzahlungsbetrag von 1.178,72 Euro für die Zeit von 2009-2013.
Der Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:
Verbrauch Wasser in EUR:
im Jahr 2009 = x €
im Jahr 2010 = unklare Abrechnung (=wird folglich nicht gewertet)
im Jahr 2011 = y €
im Jahr 2012 = z €
im Jahr 2013 = x €
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Summe = xyz €
abzgl. = xy€
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Nachzahlung xxxx €
danke für eure Antworte,
Yoyo