Sind diese Schönheitsreparaturen/Abgeltungsklauseln so überhaupt gültig?

  • Werde demnächst ausziehen und ein Sachbearbeiter des Bauvereins, denen die Wohnungen hier gehören, will direkt in den nächsten Tagen vorbeikommen.
    Nun habe ich mir nochmal meinen Mietvertrag angeschaut bezüglich der Schönheitsreparaturen usw.

    Da stehen folgende Formulierungen (siehe Anhang)

    Habe im Internet ein bisschen recherchiert und bin bei den unterstrichenen Formulierungen stutzig geworden, da sie laut gewisser Urteile etc. scheinbar nichtig sind.
    Jemand der helfen kann diese besser zu verstehen und der da vielleicht mehr Ahnung hat was Sache ist?

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    ich erkenne hier nichts unwirksames:

    Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel nach...auszuführen

    Das sind keine starren Fristen, da die Schönheitsreparaturen eben nur in der Regel nach gewissen Zeiträumen durchzuführen sind.

    Der zweite Abschnitt scheint sich auf irgendwelche Quotenregelungen zu beziehen, die ich persönlich für grenzwertig halte, aber immer noch wirksam sind.

    Ob gemalert werden muss oder nicht, entscheidet also der aktuelle Zustand der Wohnung. Im Hinblick auf die Quotenregelungen würde ich aber grundsätzlich empfehlen, mal kurz durchzuweißen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nachdem ich hier neulich eines "Besseren" belehr wurde, meine ich, dass die Regelungen statthaft sind. Dass der Mieter für die erfolgten Arbeiten beweispflichtig sein soll, wage ich jedoch zu bezweifeln.

  • Beweispflicht würde wiederum heißen, das solche Reparaturen unbedingt durchgeführt worden sein müssen.
    Das widerspricht dem "in der Regel". Wenn also bereits nach 3 Jahren, aus welchen Gründen auch immer, eine Reparatur durchgeführt wird brauchen man nichts beweisen, aber bei 6 Jahren schon.
    Von der Unmöglichkeit einer "Beweisführung" garnicht zu reden.
    Machen Sie eine Vorwegabnahme und klären Sie einvernehmlich was zu tun ist.

  • Super, und wieder einer, der vereinbart hat die Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen und nun versucht sich um die Verpflichtung zu drücken.

    Zum Glück wird dir das nicht gelingen, weil deine Klausel gültig sein dürfte. Ich weiß nicht was du an den "gewissen Urteilen" nicht verstaden hast.

    Ist bestimmt toll mit dir Geschäfte zu machen.
    Gruss
    H H

  • Zum Glück wird dir das nicht gelingen, weil deine Klausel gültig sein dürfte. Ich weiß nicht was du an den "gewissen Urteilen" nicht verstaden hast.


    Ähem..., er meint wohl die vom BGH gekippten Regeln bzgl. fester Fristenpäne, da Benachteiligung des Mieters.

  • Ähem..., er meint wohl die vom BGH gekippten Regeln bzgl. fester Fristenpäne, da Benachteiligung des Mieters.

    Hallo Berny,

    was ist das jetzt, deine übliche Besserwisserei?
    Denkts du wirklich es war nicht klar welche Urteile er gemeint hat????

    Ich habe zu diesen Urteilen meine eigene Meinung. Ich weiß, dass diese laut Gesetz nicht zählt (brauchst du also nicht extra zu erwähnen). Die Vermieter haben gar keine andere Wahl als Standardmietverträge zu benutzen. Es gibt auch keine Grund dies nicht zu tun, weil diese eigentlich die Rechtslage abbilden sollten. Wenn in den damaligen Mietverträgen das Thema Schönheitsreparaturen abgehandelt wurden, dann war allen Parteien (auch den Mietern) klar, dass der Mieter sich um diese Sachen kümmert. Wenn dann unsere Gerichte Jahre später festlegen, dass die ganze Schönheitsreparaturklausel ungültig ist nur weil einige Formulierungen den Mieter benachteiligen, ist das gegenüber dem Vermieter, der niemanden Benachteiligen wollte, nicht fair. Und schon gar nicht, dass einige Mieter, wie Aining, hinterher die Zusage, die sie gemacht haben, aufs Kleinste überprüfen wollen, um sich aus ihrer Verpflichtung herauszuwinden.

    Rechtlich sicher nicht zu beanstanden, moralisch und charakterlich aber verwerflich.

    Gruss
    H H

  • Hallo Berny,
    was ist das jetzt, deine übliche Besserwisserei?
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    Rechtlich sicher nicht zu beanstanden, moralisch und charakterlich aber verwerflich.


    "Danke", Herr Moralapostel...:p

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