Mieterhöhung / Mietspiegel quelle

  • Servus zusammen,

    wie die Überschrift sagt habe ich einen Brief bekommen, worin ich aufgefordert werde die Miete zum 1.1.2015 um 70 euro zuerhöhen. Ich persönlich finde das legetim von einem VM, die Wohnung ist auch in einem guten Zustand und als begründung stand auch was von vergleichsmieten mit drin, das die wohnung daran angepasst werden soll. Mir ist auch mit dem schreiben eine Übersicht der letzten 2 jahre ca. mit geschickt worden, was den Mitspiegel betrifft in dem Ort wo ich wohne, ABER...

    die Quelle von meinem VM beszieht sich laut dem schreiben(mit ausdruck) auf eine Online Übersicht von immowelt.de und mein Mietzins wird auf 6,91/m erhöht. Jetzt steht aber unten im Kleingedruckten...

    " Hinweis: Die Daten für den Mitspiegel in XXXX (preise in euro) sind nicht repräsentativ für den deutschen Immobilienmarkt. Sie basieren auf einer Auswertung über das Immobilienportal angebotenen und nachgefragten Wohnungen. "

    Ich hab mich dann selber mal schlau gemacht, auch nur online über focus-online und da komme ich auf einen Mietzins von 5,92/m wenn ich alle meine Daten von der Wohnung eingebe.


    Meine Fragen an euch sind jetzt wie folgt:

    1. Ist diese Quelle rechtens bzw zulässig die mein VM benutzt? (Da online und 2 unterschiedliche Mietzins)

    2. Was wäre eine rechtlich und sachliche Quelle um sowas festzulegen?

    3. Wenn ich jetzt einen schrift Verkehr mit meinem VM anfange, gilt dann laut § 558b BGB noch die 2 moantige frist?


    Mfg

  • Zitat

    1. Ist diese Quelle rechtens bzw zulässig die mein VM benutzt? (Da online und 2 unterschiedliche Mietzins)

    Nein, denn solche sogenannten Mietspiegel sind unverbindlich und nur für eine erste Orientierung geeignet.

    Zitat

    2. Was wäre eine rechtlich und sachliche Quelle um sowas festzulegen?

    Entweder ein qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde, der vom Mieterbund, bzw. von Haus&Grund heraus gegeben wird. Gibt es solch einen Spiegel nicht, dann sind die Nennung von 3 identischen Vergleichswohnungen die andere Möglichkeit.

    Zitat

    3. Wenn ich jetzt einen schrift Verkehr mit meinem VM anfange, gilt dann laut § 558b BGB noch die 2 moantige frist?

    Hier gibt es derzeit keine Frist zu beachten, denn das Mieterhöhungsbegehren ist ungültig.

  • Guten Morgen,

    danke für deine Antwort Mainschwimmer.

    Ich hab da noch ein paar fragen zu dem Thema, bevor ich zum nächsten übergehe. :)

    1. Kann ich als einfacher Mieter, meinem VM erklären das sein schreiben ungültig ist oder muss ich das über einen Anwalt laufen lassen?

    2. Wäre es unverschämt wenn ich meinen VM in meinem Schreiben darauf hinweise welches die richtigen Quellen sind?

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    Das ganze Thema hat mich neugierig gemacht und deswegen habe ich mich soweit es geht durch die ganzen § gewühlt und bissl versucht meine rechte mal rauszufiltern für das nächste Thema.

    Kurz Info: Mein alter VM hat seiner Tochter anfang des Jahres die Wohnung überschrieben in der ich wohne, hat mir dies auch mit einem schreiben mitgeteilt. Seine Tochter hat sich seitdem nie bei mir als neuer VM vorgestellt, ich habe lediglich nur die Postalische Adresse.

    Ich bin gelernter Gas- u. Wasserinstallateur, übe den Beruf nicht tätig aus, der alte Vermieter weiss aber das ich diesen Beruf mal erlernt habe.

    Es geht um Mängel und den § 535 BGB / § 536 BGB.

    Unter meiner Wohnung ist ein Leeraum, der die gleiche Fläche hat wie meine Wohnung. Praktisch meine wohnung gespiegelt, nur Leerstehend und ohne Zwischenwände, sprich raumaufteilung. Dieser Leerraum ist an die Sparkasse vermietet, die im gleichen Haus ein Filiale hat. Nur wird dieser Raum nie beheitzt, er steht praktisch immer Leer. *merken*

    Desweiteren werden gewisse Heizkörper in meiner Wohnung nicht durchgehend warm, 2/3 des heizkörpers ja, 1/3 nicht. z.B. im Wohnzimmer habe ich 2, der kleinere befindet sich in der linke hälfte des wohnzimmers (wird durchgehend warm) bei dem großen nur 2/3. Das gleiche gilt fürs Schlafzimmer und Ankleidezimmer.

    Im Wohnzimmer habe ich eine Balkontür die unten rechts undicht ist, undicht in dem sinne das spürbar ein stetiger leichter luftzug herscht wenn man die Hand dort hinhällt. Das gleiche war im Schlafzimmer auch, das hat aber der alte VM beheben lassen.

    Mein Warmwasser (Küche, Badezimmer) ist nur zu bestimmten Tageszeiten sofort verfügbar (morgens, abends), wenn ich aber mittags mal duschen möchte, weil ich vom Sport komme etc. dann muss ich teilweise bis zu 5 min. warten bis warmes wasser kommt, aber der zähler läuft schon.

    Ich habe mit meinem alten Vermieter ein sehr gutes Verhältniss und wenn mängel waren, habe ich das immer mündlich an ihn rangetragen und ihn auch immer mit in meine Wohnung genommen (er wohnt nebenan)und ihm diese gezeigt. Er hat diese dann auch immer innerhalb von 1-3 Werktagen beheben lassen.
    Zu der Heizungsgeschichte, habe ich ihn auch schonmal drauf hingewiesen (mündlich), das die Pumpe von der Zentralheizung im Haus wahrscheinlich zu schwach ist und dadurch nicht alle Heizkörper optimal versorgt werden können. Desweiteren habe ich persönlich mal die Heizung entlüftet und er hat auch einen aktiven Fachmann kommen lassen, der das gleiche wie ich gemacht hat.

    Das Problem liegt neben der evtl. zu schwachen Pumpe von der Zentralheizung daran, das der Leeraum unter mir nie beheizt wird und dadurch meine Heizkörper auch nicht richtig warm werden können. (gleicher Versorgungsstrang)


    Meine Fragen an euch sind jetzt wieder, wie folgt....

    1. Wie groß muss die Frist sein, die ich meinem VM geben muss um diese Mängel abstellen zu lassen, bevor ich von § 536 BGB gebrauch machen kann?

    2. Inwiefern kann man was dagegen machen, das der Leerraum unter meiner Wohnung nie beheizt wird und mein Fußboden praktisch immer kalt ist in den Heizperioden und dadurch das dort nie geheizt wird evtl. meine Heizungen auch nicht richtig warm werden?

    3. Inwiefern hätte mein alter VM, den neuen VM darüber aufklären müssen was für mängel an der wohnung waren / sind?

    4. Und wie berechnet man die Mietminderung?!


    Vielen Dank schonmal für Lesen und evtl. Antworten.

    Mfg

    3 Mal editiert, zuletzt von Suney (26. Oktober 2014 um 11:07)

  • Zitat

    1. Kann ich als einfacher Mieter, meinem VM erklären das sein schreiben ungültig ist

    Dazu braucht es keinen Anwalt.

    Zitat

    2. Wäre es unverschämt wenn ich meinen VM in meinem Schreiben darauf hinweise

    Das wäre unklug, denn es ist nicht deine Aufgabe, deinen Vermieter aufzuklären.

    Zitat

    1. Wie groß muss die Frist sein,

    14 Tage, nach Kalender.

    Zitat

    2. Inwiefern kann man was dagegen machen, das der Leerraum unter meiner Wohnung nie beheizt wird

    Das ist ein Risiko, mit dem man leben muss.

    Zitat

    3. Inwiefern hätte mein alter VM, den neuen VM darüber aufklären müssen

    Ich kenne kein Gesetz, das das vorschreibt.

    Zitat

    4. Und wie berechnet man die Mietminderung?!

    https://www.google.de/?gws_rd=ssl#safe=off&q=berechnung+der+mietminderung

  • 2. Wäre es unverschämt wenn ich meinen VM in meinem Schreiben darauf hinweise welches die richtigen Quellen sind?


    Wie bereits angedeutet, muss er sich selbst um rechtssichere Quellen bemühen. Ich liefere meinem Gegner bestimmt kein Zielfernrohr.

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