Mietminderung? Und wenn ja wie?

  • Hallo.
    mein Problem sieht wie folgt aus, ich wohne im Dachgeschoß eines 5 Stöckigen Gebäudes vor dem vom Nachbargrundstück (Schule) rüberragend ein Baum steht.
    Dieser klopft mit einigen Ästen direkt aufs Dach (über meinem eigentlichem Schlafzimmer, wurde mitlerweile verlegt). Der Baum hat zu starken verstopfungen der Regenrinne geführt (die Wohnungen unter mir dürften völlig aufgeweichte Wände haben) und in der Rinne wachsen die Ableger vom Baum, für mich stellt das natürlich kein Problem dar, mir geht es um den Lärm (ich würd auch gern mal ne Nacht durchschlafen) und darum das der Baum bei Sturm gut auch mal durchs Fenster kommen könnte. Welche Schäden auf dem Dach bereits vorhanden sind kann ich leider nicht einsehen, aber es dauert nun schon lange an und ich denke die eine oder andere SChindel könnte sich bald verabschieden.
    Ich hab bereits mehrfach bei der Hausverwaltung angerufen und es ist nichts passiert. Nun würde ich dennen gerne eine Frist setzen und wenn sie diese nicht einhalten die Miete mindern. Aber wie lang muss so eine Frist sein und um wieviel kann man die Miete mindern?

    Es reicht bereits leichter Wind aus um den Lärm zu verursachen und den hat man hier fast immer.
    Vielen Dank schonmal.
    gruß
    Xannia

  • Über die Höhe einer Mietminderung kann Ihnen nur ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht Auskunft geben. Sie können ja schon mal die bekannten Tabellen durchforsten, ob Sie einen ählichen Fall als Muster verwenden können:

    Mietminderungstabelle

    Mietminderung: Wie kürze ich meine Miete richtig - Ratgeber - Ratgeber Geld + Karriere - Bild.de

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  • Warum immer gleich den schwierigsten Weg gehen. Eine Mietminderung ist in der Regel mit viel Ärger behaftet und ohne rechtliche Hilfe meistens schwer durchzusetzen.

    Der Gesetzgeber bietet Ihnen auch den Weg der Selbsthilfe. Und um den Verwalter unter Druck zu setzen, hilft vielleicht auch dieser Weg. Dazu müssen Sie Ihren Mieter allerdings den bestehenden Mangel schriftlich mitteilen und ihn unter einer angemessenen Fristsetzung dazu auffordern, diesen Mangel zu beseitigen. Hier würde ich 14 Tage ansetzen. Gleichzeitig würde ich dem Verwalter mitteilen, dass Sie nach Ablauf der Frist einen Gartenfachman mit dem Rückschnitt des Baumes beauftragen und die Ihnen dadurch entstehenden Kosten mit der Miete verrechnenen. Rechtlich haben Sie die Möglichkeit. Damit halten Sie sich auch diese Möglichkeit offen. Ob es dann tatsächlich auch zur Durchführung kommen muss, bleibt dann abzuwarten.

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