Servus Leute
Ich habe folgendes Problem wegen Meine Kaution .Ich hab 1600 Euro eingezahlt , jetzt nach 3Jahre ich hab das Wohnung zum 30.09.2014 gekündigt . Und mein Vermieter hat gesagt das er nur 1384euro mir zurück zahlt und den Rest wird für die Ablesung von Heizung und eventuelle Nachzahlungen einbehalten wird . Meine Frage, darf er das das Rechnung von Ablesung von Heizung einfach vom meinen Kaution einbehalten .
Probleme mit Kaution Auszahlung
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Paulw -
21. Oktober 2014 um 13:17 -
Erledigt
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Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution für künftige Betriebskostenabrechnungen einbehalten. In deinem Fall also längstens bis zum 31.12.2015
Was meinst du damit, dass er Geld für das Ablesen der Heizung einbehält?
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Danke für schnele Antwort.
Das Firma was die Heizung abgelesen wird stehlt das Rechnung für Einsatz dem muss ich bezahlen stimmt das? -
Hallo Paulw,
die Firma, welche die Heizkostenabrechnungen macht, wird ihr Honorar in die Abrechnung automatisch mit einbeziehen.
Achte auch bitte darauf, dass Dein früherer Vermieter die Kaution zu verzinsen hat. -
Der Sicherheitseinbehalt scheint in dieser Höhe so in Ordnung zu sein und ist auch rechtens. Jetzt muss man abwarten, was er in zukünftig von dir fordern will. Kommt keine Forderung vom Vermieter, dann musst du den ausstehenden Betrag selber einfordern.
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Danke schnele Antworten noch mals
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