Sanierung, Renovierung und andere Katastrophen

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier, und habe einige Fragen zu meiner Mietwohnung.
    Die ist ein richtiger Reinfall ... was mir leider erst sehr spät klar geworden ist.

    Ich bin vor über einem Jahr eingezogen. Es hätte einiges gemacht werden müssen ... aber kurz nach meinem Einzug, wurde mir gesagt, dass das Haus verkauft wird, und ich alles mit dem neuen Eigentümer ausmachen soll. Prompt war das Haus innerhalb drei Monate verkauft.

    Der jetztige Besitzer möchte in ca. 2 Jahren das Haus sanieren.... und da gehört so einiges gemacht ... Strom, Leitungen, Böden ... Wände ... eigentlich alles ...

    Jetzt suche ich wieder eine neue Wohnung.
    Nun zu meiner Frage:

    In meinem Mietvertrag mit dem alten Vermieter steht:
    1 Küche / teilmöbliert ....
    das heißt, der Vermieter ist dafür verantwortlich, oder?
    Muss ich die beim Auszug entsorgen? Bzw. ich weiß noch nicht, wann ich ausziehe, und die EBK gehört eigentlich hergerichtet. Ich musste den Kühlschrank schon entsorgen, weil dort ständig Kühlflüssigkeit auslief. und beim Ausbau musste ich festtellen, dass der komplette Schrank aufgequollen und schimmelig war ...

    Im Schlafzimmer gehört der uralte PVC-Boden (normalerweise) hergerichtet.

    Ich wollte mich eigentlich darauf einigen, dass der Vermieter keine Renovierung mehr machen braucht, ich aber dafür Kündigungsfrist-Verkürzung haben möchte.
    Er saniert schließlich in einiger Zeit, und möchte nicht mehr so viel investieren ...

    Was also kann ich fordern, bzw, was nicht?
    Kennt sich da jemand aus?

    Ich wäre über irgendeinen Ratschlag wirklich sehr dankbar! :)

  • Zitat

    1 Küche / teilmöbliert ....
    das heißt, der Vermieter ist dafür verantwortlich, oder?


    Ja!

    Zitat

    Muss ich die beim Auszug entsorgen?


    Nein!

    Zitat

    Im Schlafzimmer gehört der uralte PVC-Boden (normalerweise) hergerichtet.


    Hat dich nicht mehr zu interessieren.

    Zitat

    Was also kann ich fordern, bzw, was nicht?


    Fordern kannst du nichts, wenn dich der Vermieter eher gehen lässt ist das sein Entgegenkommen.

  • Ja!

    Nein!

    Hat dich nicht mehr zu interessieren.

    Fordern kannst du nichts, wenn dich der Vermieter eher gehen lässt ist das sein Entgegenkommen.

    Danke für deine schnelle Antwort :)

  • Ich wollte mich eigentlich darauf einigen, dass der Vermieter keine Renovierung mehr machen braucht, ich aber dafür Kündigungsfrist-Verkürzung haben möchte.


    Hast Du denn bereits mit dem VM darüber gesprochen? Unabhängig davon: Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann zum 31.01.2015.

  • Hallo Berny,
    ich hab das Thema "angeschnitten". ich hoffe wir haben demnächst die Möglichkeit das persönlich zu klären.
    3 Monate Kündigungsfrist ist immer so eine Sache. Manchmal für alle Beteiligten genau das richtige ... bei unserem derzeitigen Wohnungsmarkt, ein klein wenig verzwickt ... da alle Wohnung ab "jetzt" bezugsfertig sind, und die meisten Vermieter keine 3 Monate warten möchten, bis zum nächsten Einzug. Und ich möchte nicht die Wohnung kündigen, ohne eine andere in Aussicht zu haben :(
    und 2 oder Monate doppelt zahlen, ist einfach eine Kosten Frage ;)
    Ich denke, ich muss wirklich alles auf mich zukommen lassen. Das ist bei meiner Wohnung alles a bissal kompliziert.

  • Das stimmt! Du hattest erstaunliches Glück. Du hast ein tolles Produkt zu einem sehr guten Preis gekauft. Meine Eltern behaupten, dass ich diese Tür kaufen soll - Fenster, T. Ich weiß nicht:(


    Bravo, die Werbung ist angekommen, wurde jedoch sogleich erkannt.:cool:


  • In meinem Mietvertrag mit dem alten Vermieter steht:
    1 Küche / teilmöbliert ....
    das heißt, der Vermieter ist dafür verantwortlich, oder?
    Muss ich die beim Auszug entsorgen?


    Nein, ist und bleibt Eigentum des Vermieters

    Zitat

    Ich musste den Kühlschrank schon entsorgen, weil dort ständig Kühlflüssigkeit auslief. und beim Ausbau musste ich festtellen, dass der komplette Schrank aufgequollen und schimmelig war ...


    Den Mangel haben Sie doch dem Vermieter gemeldet, zumal Sie auch dazu verpflichtet sind.
    Möglicherweise könnte Sie der Vermieter regresspflichtig machen.

    Zitat

    Ich wollte mich eigentlich darauf einigen, dass der Vermieter keine Renovierung mehr machen braucht, ich aber dafür Kündigungsfrist-Verkürzung haben möchte.


    Also Sie befreien den Vermieter von einer Renovierung Ihrer Wohnung und möchten dafür noch eine Verkürzung Ihrer Kündigungsfrist, so habe ich das verstanden.

    Zitat

    Ich wäre über irgendeinen Ratschlag wirklich sehr dankbar! :)

    Mein Rat:
    Sollten Sie diesbezüglich beim Vermieter vorsprechen, rate Ihnen einen Fluchtweg offen zu halten oder sich Bodygards zu mieten.

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