Darf ich die Decke anbohren für Hängesessel

  • Hallo,
    ich bin Mieter in einer Wohnung in einem Wohngebäude mit 10 Parteien. Ich habe zum Geburtstag von Freunden einen Hängesessel bekommen und möchte den jetzt in der Wohnung aufhängen. Dazu wäre es am einfachsten, wenn ich einen Deckenanker in die Decke montiere. Muss ich da meinen Vermieter überhaupt um Erlaubnis fragen, oder ist das etwas so alltägliches wie ein Nagel in der Wand für ein Bild. Das blöde ist, mit unserem Vermieter ist es nicht leicht, und wenn ich ihn fragen muss, dann sagt der sicher erst mal nein. Gäbe alternativ so Gestelle, aber hab mal auf Hängemattenshop geschaut, und unter 150€ kommt man da nicht weg.

  • Du musst auf jeden Fall um Erlaubnis fragen. Das ist keine normale Nutzung, wie zum Beispiel das Aufhängen einer Deckenlampe. Typisch ist zum Beispiel, dass das Aufstellen eines Wasserbettes oder eines großen Aquariums der Erlaubnis des Vermieters bedarf. Ich kenne da Fälle, wo sogar vom Vermieter ein statisches Gutachten gefordert wurde und der Nachweis von ausreichendem Versicherungsschutz falls das Wasserbett oder Aquarium ausläuft.

    Du solltest erstmal herausfinden, woraus die Decken bestehen... sowas wie Schwerlastanker gehen eben nur bei Betondecken. Wenn es eine Betondecke ist, dann mal nachfragen und notfalls ein statisches Gutachten machen lassen. Aber selbst mit Gutachten muss der Vermieter wahrscheinlich nicht zustimmen. Solche Sachen klären dann am Ende üblicherweise Gerichte. Wenn dir schon 150 Euro zu viel sind, dann willst du sicher weder ein Gutachten noch einen Prozess bezahlen :D

    2 Mal editiert, zuletzt von chrstinaw (19. Oktober 2014 um 19:03)

  • Zitat

    wenn ich einen Deckenanker in die Decke montiere.

    Richtig! Ich gehe davon aus, dass das eine Betondecke ist, dann reicht ein 8 mm Nylondübel eines Markenherstellers, da hänge ich locker das Gewicht von 1.000 Kilo dran. Voraussetzung ist einzig eine passgenaue Bohrung.

  • Du musst auf jeden Fall um Erlaubnis fragen. Das ist keine normale Nutzung, wie zum Beispiel das Aufhängen einer Deckenlampe.

    Das sehe ich anders und denke, dass der Vergleich mit Wasserbett und Aquarium hier nicht passt. Für diese Dinge wird in der Regel ein Gutachten erstellt, um zu ermitteln, ob die Deckenlast nicht zu hoch wird und das halbe Haus einstürzt.

    Was passiert denn aber, denn der Fragesteller samt Hängesessel zu schwer ist? Im Zweifel reißt der Haken aus der Wand und der Fragesteller landet auf dem Hintern. Deswegen rauscht er aber nicht in die darunterliegende Wohnung.

    Wie gesagt: Ein vernünftiger Deckenanker könnte reichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,
    ich bin Mieter in einer Wohnung in einem Wohngebäude mit 10 Parteien. Ich habe zum Geburtstag von Freunden einen Hängesessel bekommen und möchte den jetzt in der Wohnung aufhängen. Dazu wäre es am einfachsten, wenn ich einen Deckenanker in die Decke montiere. Muss ich da meinen Vermieter überhaupt um Erlaubnis fragen, oder ist das etwas so alltägliches wie ein Nagel in der Wand für ein Bild. Das blöde ist, mit unserem Vermieter ist es nicht leicht, und wenn ich ihn fragen muss, dann sagt der sicher erst mal nein. Gäbe alternativ so Gestelle, aber hab mal auf Hängemattenshop geschaut, und unter 150€ kommt man da nicht weg.

    Und wie hast du das Problem jetzt gelöst? :)

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