Hallo,
ich wollte eigentlich umziehen habe die neue Wohnung ab dem 01.10.2014 zugewiesen bekommen und auch ein Übergabeprotokoll unterschrieben und die Schlüssel bekommen. Mietvertrag habe ich am Freitag erst zugeschickt bekommen, dieser ist also noch nicht unterschrieben.
Muss ich jetzt die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?
Der Vermieter sagt ja, da ich das Übergabeprotkoll unterschrieben habe und auch mündlich zugesagt habe das ich die Wohnung mieten werde.
Rücktritt vom Mietverhältnis
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kleemelli -
13. Oktober 2014 um 09:50 -
Erledigt
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Zitat
Der Vermieter sagt ja, da ich das Übergabeprotkoll unterschrieben habe und auch mündlich zugesagt habe das ich die Wohnung mieten werde.Dem würde ich mich anschließen. Grundsätzlich würde ich die Unterzeichnung des Protokolls sowie die Annahme des Wohnungsschlüssels als konkludentes Handeln ansehen, so dass hier zumindest schon mal ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist.
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Muss ich jetzt die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?
Der Vermieter sagt ja, da ich das Übergabeprotkoll unterschrieben habe und auch mündlich zugesagt habe das ich die Wohnung mieten werde.
Mein Vorredner und Dein Vermieter haben recht. Kündigen kannst Du, falls nichts anderes vereinbart, jetzt frühestens zum 31.01.2015. -
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du könntest dich durch dein Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht haben, sprich du würdest dem Vermieter den Mietausfall schulden, solltest du jetzt partout nicht unterschreiben wollen.
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du könntest dich durch dein Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht haben, sprich du würdest dem Vermieter den Mietausfall schulden, solltest du jetzt partout nicht unterschreiben wollen.
Glaube ich nicht. Zumindest schuldet der Mieter dem VM die Miete.Dessen ungeachtet könnten wir ja mal darüber diskutieren, ob Mietvertrag und Mietverhältnis dasselbe sind oder nicht.
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Du hast die Wohnung in Besitz genommen. Damit ist schon ein Mietvertrag zustande gekommen. Auch wenn der schriftliche noch nicht unterschrieben wurde.
Der Vertrag kann jetzt nur noch schriftlich gekündigt werden. Im Moment ist das frühestens zum 31.01.15 möglich.
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Du hast die Wohnung in Besitz genommen. Damit ist schon ein Mietvertrag zustande gekommen.
das würde ich jetzt nicht hunderprozentig unterschreiben. Denn damit ein Mietvertrag zustande kommt, ist nicht die Übergabe der Wohnung entscheidend. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die man Angebot und Annahme nennt. Bei der Anmietung kommt ein Verpflichtungs- (Mietvertrag) und ein Verfügungsgeschäft (Übergabe der Wohnung)zu stande. Die Geschäfte sind voneinander getrennt, Abstraktionsprinzip.
Jedoch dürfte es egal sein, was nun für ein schuldrechtliches Verhältnis besteht. Wenn sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsinhalte einig waren (essentialia negotii), sprich Vertragsparter, Mietgegenstand und Mietzins, Vertragsbeginn, dann besteht auch zumindest ein vorvertragliches Schuldverhältnis, womit man sich schadensersatzpflichtig machen kann. Somit schuldet man zumindest den vereinbarten Mietzins bis zum Termin der ersten ordentlichen Kündigung.
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Hallo,
ich wollte eigentlich umziehen habe die neue Wohnung ab dem 01.10.2014 zugewiesen bekommen und auch ein Übergabeprotokoll unterschrieben und die Schlüssel bekommen. Mietvertrag habe ich am Freitag erst zugeschickt bekommen, dieser ist also noch nicht unterschrieben.
Muss ich jetzt die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?
Der Vermieter sagt ja, da ich das Übergabeprotkoll unterschrieben habe und auch mündlich zugesagt habe das ich die Wohnung mieten werde.Es ist nicht eindeutig, ob Du nun auch eingezogen bist in diese Wohnung. Wenn ja, schuldest Du selbstverständlich Miete u.NK bist
Du wieder ausziehst.
Wenn Du noch nicht eingezogen bist, würde ich Dir vorschlagen, selbst ein Inserat zu starten und sich um einen Nachmieter zu küm-
mern- mit Einverständnis des V. Kündige aber vorsorglich sofort, schriftlich.
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