WG-Auflösung, einer bleibt einer geht

  • Hey,

    ich wohne noch mit meiner Mitbewohnerin zusammen. Wir stehen beide als Hauptmieter im MV. Sie will nun ausziehen und will zum 30.9. kündigen. Ersteinmal geht das überhaupt, da doch eine Frist von drei Monaten eingehalten werden muss? Ich gebe dazu natürlich nicht mein Einverständnis, solang nicht ein Nachmieter gefunden ist. Dann will ich ihr Zimmer übernehmen und bat sie ihres zu streichen und ich würde dann mein Zimmer streichen, was ja dann vermietet werden soll. Sie meinte daraufhin, sie streicht nciht, da ja zum einzug die Wände auch nicht von den Vormietern gestrichen wurden. Ihre Wände sehen jedoch nicht mehr so schön aus, so dass ich gern möchte, dass sie die streicht. Was kann ich da tun und wer ist im Recht? Ich möchte später nicht allein auf Kosten sitzen bleiben, die aus unserem gemeinsamen Zusammenleben entstanden.

    Vielen Dank schon mal vorab für Hilfe.
    Viele Grüße

    Ulrike

  • Ihre Mitbewohnerin kann ohne Ihre Erlaubnis nicht kündigen. Sie muss zum einen die Frist von 3 Monaten einhalten, zum anderen müsste der Mieter, der in der Wohnung bleibt, die ganze Miete stemmen.

    Ich bin sicher, dass der Vermieter die Situation richtig einschätzt und Ihre Mitbewohnerin so nicht ziehen lässt.

    Lesen Sie sich die Infos auf dieser Seite durch:

    Mietverträge für Wohngemeinschaften

  • Alleine kündigen kann Ihre Mitbewohnerin schon einmal garnicht. Der Mietvertrag wurde mit Ihnen und Ihrer Mitbewohnerin als gemeinsame Hauptmieter geschlossen und kann aus diesem Grund auch nur gemeinsam von Ihnen beendet werden. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate.

    Sicherlich können Sie mit Ihrem Vermieter verhandeln, ob dieser bereit ist Ihre Mitbewohnerin aus dem Mietvertrag zu entlassen und das Mietverhältnis mit Ihnen als alleinigem Hauptmieter fortzusetzen, dies scheint mir allerdings nicht in Ihrem Interesse. Oder aber Sie suchen einen Nachmieter, der an die Stelle Ihrer Mitbewohnerin in das Mietverhältnis eintritt. Aber auch dies geht nur im Einverständnis mit dem Vermieter.

    Sicherlich kann Ihre Mitbewohnerin aus der Wohnung ausziehen. Allerdings wird Sie ohne Einverständnis des Vermieters in der Haftung verbleiben. Dies sollten Sie Ihrer Mitbewohnerin klar machen.

    Ob Ihre Mitbewohnerin das Zimmer streichen muss oder nicht, kann momentan aus meiner Sicht nur intern zwischen Ihnen beiden geregelt werden. Da allerdings Ihr Einverständnis für die Beendigung des Mietverhältnisses erforderlich ist.........

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