Haus wird verkauft - plötzlich zusätzliche Nebenkosten!

  • Hallo zusammen,
    meine Eltern wohnen seit nun schon mehr als 8 Jahre in einem Mehrfamilienhaus. Seit September gibt es einen neuen Inhaber. Die Heizungsanlage war und ist immer noch nicht Eigentum des Vermietenden, er hat sie also selbst gemietet. Bisher hat der alte Vermieter sämtliche Betriebskosten dieser Anlage übernommen. Durch den Inhaberwechsel sollen sich plötzlich alle Mietparteien an den Kosten beteiligen. Meine Eltern sollen damit ca. 30 Euro mehr im Monat zahlen, das sind pro Jahr 360 Euro mehr. Meine Eltern können sich mit ihrer Rente sowie so kaum was leisten. Darf der neue Vermieter das so einfach? Ist das nicht Sache des Mieters? Und wer betreibt überhaupt solche Heizanlagen? Bekommt man von denen Kosteninformationen, nur um zu überprüfen, ob der neue Vermieter nicht mehr Kosten einkassiert als nötig. Ich finde 30 Euro im Monat nicht wenig. Das sind ja nur die Kosten für diese Anlage.

    - dago89

  • Grundsätzlich können die Kosten des Betriebs der Heizungsanlage auf die Mieter umgelegt werden (Vgl. § 2 Punkt 4 BetrKV), was allerdings eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag voraussetzt. Hier ist allerdings schon ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung ausreichend, d.h. es müssen nicht alle Betriebskostenarten explizit im Vertrag benannt werden.

    Rechnungen belastet der Vermieter an den Mieter weiter, auch wenn dieser ein Dritter ausgestellt hat (Das ist bei Wasserrechnungen, Strom, Grundsteuer, etc. nicht anders).

    Zitat

    Und wer betreibt überhaupt solche Heizanlagen?

    in meinen Objekten sind es die lokalen Stadtwerke.

    Zitat

    Bekommt man von denen Kosteninformationen, nur um zu überprüfen, ob der neue Vermieter nicht mehr Kosten einkassiert als nötig.

    Die Kosten der Anlage erscheinen dann in der Betriebskostenabrechnung. Wenn diese vorliegt, haben Deine Eltern dann das Recht auf Belegeinsicht, um die Kosten zu prüfen.

    Zitat

    Ich finde 30 Euro im Monat nicht wenig

    Kann sein, kann aber auch nicht sein. Das hängt natürlich auch von der Anzahl der Mieter im Mehrfamilienhaus ab.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Darf der neue Vermieter das so einfach?

    Miete bzw. die Leasingraten der Heizungsanlage ist umlegbar wenn die Anlage vom Wärmelieferanten gemietet/geleast wurde.

    Nicht umlegbar wenn sie von einer Heizungsfirma gemietet/geleast wurde die nicht gleichzeitig der Wärmelieferant ist.

    Deine Eltern sollten sich den Miet-/Leasingvertrag vorlegen lassen.

  • Nicht umlegbar wenn sie von einer Heizungsfirma gemietet/geleast wurde die nicht gleichzeitig der Wärmelieferant ist.

    Ist das im Fall meiner Eltern nicht so? Der Wärmelieferant ist ein anderer. Das heißt die Mietnebenkosten dürfen an sich nicht angehoben werden.
    Wir haben im Mietvertrag nach geschaut. Es gibt leider einen Paragraphen zur Mieterhöhung, der eine Erhöhung der Mietkosten erlaubt.

  • Nicht umlegbar wenn sie von einer Heizungsfirma gemietet/geleast wurde die nicht gleichzeitig der Wärmelieferant ist.

    Ist das im Fall meiner Eltern nicht so? Der Wärmelieferant ist ein anderer. Das heißt die Mietnebenkosten dürfen an sich nicht angehoben werden.
    Wir haben im Mietvertrag nach geschaut. Es gibt leider einen Paragraphen zur Mieterhöhung, der eine Erhöhung der Mietkosten erlaubt.

  • Ist das im Fall meiner Eltern nicht so? Der Wärmelieferant ist ein anderer. Das heißt die Mietnebenkosten dürfen an sich nicht angehoben werden.

    Klarheit schafft nur Einsicht in den Miet-/Leasingvertrag der Heizungsanlage und den des Heizenergielieferanten. Nur wenn beide die selben sind darf der VM die Miet-/Leasingraten als Nebenkosten umlegen. Sofern die vertraglich vereinbart ist.


    Zitat

    Wir haben im Mietvertrag nach geschaut. Es gibt leider einen Paragraphen zur Mieterhöhung, der eine Erhöhung der Mietkosten erlaubt.


    Erhöhung der Miete ist was anderes als Erhöhung/Anpassung der Nebenkosten.

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