Untermieterin fordert Schadenersatz

  • Ich untervermietete ein Teil meiner Wohnung (ein möbiliertes untervermieten).

    Am 19.08 habe ich meinen Untermietvertrag mit meiner Untermieterin gekundigt zum 30.09.
    Da ich voher aus die Wohnung ausziehen wollte, habe ich meine Untermieterin vorgeschlagen am Ende August die Wohnung zu verslassen. Sie hat Ihre Sachen am Ende August geräumt und ist ausgezogen und wohnt bei Ihre Eltern. Die Schlüssel hat Sie mir nicht ubergetragen.

    Sie forderte zwei Monatsmieten Schadenersatz. Hat Sie dort Recht an? Für mich fühlt das an als Erpressung.

  • Mit welchem Recht und welchem Grund hast Du Ihr mit einer Frist von nur einem Monat gekündigt?

    Normale Kündigungsfrist für Vermieter mindestens 3 Monate und geht nur aus schwerwiegendem Grund der in der Kündigung anzugeben ist.

  • Sie forderte zwei Monatsmieten Schadenersatz. Hat Sie dort Recht an? Für mich fühlt das an als Erpressung.

    Nein, weshalb auch? Du hast ihr ja keinen Schaden zugeführt.

  • Ich untervermietete ein Teil meiner Wohnung (ein möbiliertes untervermieten).
    Am 19.08 habe ich meinen Untermietvertrag mit meiner Untermieterin gekundigt zum 30.09.


    Da Dir die Mietsache seit dem 01.10. nicht zur Verfügung steht, schuldet sie Dir weiterhin eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Bruttomiete.

  • Das war ein möbiliertes untervermieten (Zimmer unter mitnutzung der Haupträume )

    Ist die Möblierung auch im Vertrag fixiert?

    Wenn ja, und Du hast für Dich keine andere Kündigungsfrist vereinbart, ist die Kündigung ohne Angabe von Gründen zum 30.9. natürlich rechtens.

    Allerdings hättest Du ihr auch so lange die Nutzung gewähren müssen.

    Nun ist sie aber deinem Vorschlag gefolgt und Ende August freiwillig ausgezogen.

    Damit ist aus meiner Sicht ein mündlicher Aufhebungsvertrag zustande gekommen.

    Also nix mit Schadensersatz. Im Gegenteil Du könntest Schadensersatz wegen der Schlüssel fordern.

  • Ich habe Ihr die Wahl gegeben:

    1. Du kannst bleiben bis 30.9 aber das wurde nicht praktisch sein da ich selbe voher ausziehe und all meine Sachen mitnehme
    oder
    2. Du kannst am 31.8 am letzen ausziehen.

    Denn hat Sie gesagt: ich ziehe aus am 30.8 aber du muss mir den 2 Monatsmieten Schadenersatz zahlen. Ich zahle nicht für die Monat September und du bekommst deine Schlussel nicht zurück wann ich das Geld nicht bekommen habe.

    Jetz habe ich einen Brief von eine Anwaltin bekommen die diese zwei Monatsmieten fordert oder Sie geht nach gericht damit.

    Wass muss ich machen?

  • Zitat

    Jetz habe ich einen Brief von eine Anwaltin bekommen die diese zwei Monatsmieten fordert oder Sie geht nach gericht damit.

    Wass muss ich machen?

    Der Anwältin klar machen Das Du im Recht bist und die Mieterin keinen Anspruch eine Entschädigung hat.


    Noch mal, war vertraglich fixiert bzw. geht aus dem Vertrag hervor das das Zimmer möbliert vermietet wurde und sich innerhalb Deiner selbst bewohnten Wohnung befindet?

    Denn nur dann hättest Du zum 30.9. kündigen können.

    Vorausgesetzt Du hast keine längere Kündigungsfrist für dich vereinbart.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (7. Oktober 2014 um 16:33)

  • zury:

    "Ich habe Ihr die Wahl gegeben:

    1. Du kannst bleiben bis 30.9 aber das wurde nicht praktisch sein da ich selbe voher ausziehe und all meine Sachen mitnehme
    oder
    2. Du kannst am 31.8 am letzen ausziehen."
    - Eher wäre hier das Ende des Mietverhältnisses interessant und nicht, wann jemand auszieht.

    "Denn hat Sie gesagt: ich ziehe aus am 30.8 aber du muss mir den 2 Monatsmieten Schadenersatz zahlen."
    - Welchen Schaden hast Du ihr zugefügt?

    "Ich zahle nicht für die Monat September und du bekommst deine Schlussel nicht zurück wann ich das Geld nicht bekommen habe."
    - Gesülze.

    "Jetz habe ich einen Brief von eine Anwaltin bekommen die diese zwei Monatsmieten fordert oder Sie geht nach gericht damit."
    - Latürnich geht sie nach gericht, denn daran verdient sie richtig - egal, wie das Urteil ausfallen sollte.

    "Wass muss ich machen?"
    - Da Rechtsberatung hier verboten ist, ein Tipp: Suche auch Du einen Anwalt, möglichst einen mit Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht.
    Ihr streitet hier um vielleicht 100 Euro, wohl wissend, dass das Prozessrisiko schnell vierstellig sein kann.

  • Ich habe eine Rechtsanwaltin konsultiert.

    Sie hat mir empfohlen diese zwei Monatsmieten plus Kaution zu zahlen da ich "sehr schlechte Karten habe":

    - die Untermieterin hat einen Zeuge: meine Untermieterin sagt das wir vereinbart haben dass ich zwei Monatsmieten zahlen sollte. Denn wird das eine Schuldforderung und ist es kein Schadenersatz mehr.
    - Wann es zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann alles passieren: meine Untermieterin und diese Zeuge können zB. lügen und wenn ich verliere muß ich auch noch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten meine Untermieterin zahlen.

    Also habe ich diese Summe zahlt (zwei Monatsmieten plus Kaution).

    Gestern habe ich einen Brief des Rechtsanwalts meiner Untermieterin empfangen. Darin steht das ich auch die Anwaltskosten meiner Untermieterin zahlen muß (!!!).

    Bin ich dazu verpflichtet?

    MfG,

    Zury

  • Ja, aber es ist nicht zu einem Prozess gekommen.

    Erst setzt Sie mich unter Drück "Schadenersatz" zu zahlen waran Sie eigentlich kein Recht hatte da Sie freiwillig ausgezogen ist.

    Sie hat bekommen was Sie gefragt hat und jetzt wollt Sie auch noch dass ich ihre Anwaltskosten zahle?

  • In den von mir angegeben Link sind die verschiedenen Möglichkeiten einer Kostenübernahme aufgezeigt. Aus meiner Sicht auch ohne ein Juristendiplom verständlich.
    Richten Sie sich danach.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!