Fristen für die Bearbeitung eines Widerspruchs gegen eine BK- und HK-Abrechnung?

  • Liebe Community,

    folgendes: WG in wechselnden Besetzungen in Halle/Saale von 2009 an.
    Wir bekamen unsere Betriebs- und Heizkostenabrechnung immer ca. 11-11,5 Monate nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums von der Wohnungsverwaltung - die in Berlin sitzt.
    Die letzten Jahre gab es jeweils immer eine dicke Rückzahlung, weil die Heizkosten-Vorauszahlung viel zu heftig angesetzt war... bis zur Abrechnung für 2012, die am 27.08.2013 im Briefkasten war.

    Nach jeweils mehreren hundert bis tausend Euro Rückzahlung der vergangenen Jahre sollten auf einmal 650 € nachgezahlt werden. Nach gründlichem Check der Abrechnung fand sich der Grund über folgende Punkte erstreckt:

    • der Preis für Kaltwasser verfünffachte (!) sich gegenüber dem Vorjahr
    • bei dem Betrag, den wir in unserer Gesamtmiete in Form einer Vorauszahlung auf die Betriebs- und Heizkosten leisten, fehlten 600 €
    • bei den Betriebskosten gab es einen ganz neuen Posten: Gartenpflege für 600 € für das gesamte Haus. Nur leider sind die einzigen, die etwas für die Grünflächen in unserem Hinterhof tun, wir und die anderen WGs im Haus.

    Aufgrund obiger Auffälligkeiten haben wir am 12.09.2013 Widerspruch eingelegt und Rechnungs- bzw. Belegeinsicht verlangt. Allerdings haben wir die Nachzahlungsforderung beglichen, da wir unsicher waren, was gelten würde.

    Was folgte, waren mehrere Monate erfolglosen Telefonierens mit unserer Bearbeiterin, in denen diese uns immer wieder versicherte, dass sie sehr stark ausgelastet wären und die Beantwortung der Widersprüche noch etwas dauern würde.
    Interessante Randnotiz: im Februar 2014 hat jene Wohnungsverwaltung eine Stellenanzeige für ein/n Buchhalter/in im Bereich Erstellung von Nebenkostenabrechnungen geschaltet.
    Am 31.03.2014 haben wir nochmal eine schriftliche Erinnerung verfasst, dass unser Widerspruch noch nicht bearbeitet wurde. Mittlerweile sind wir im August ausgezogen, die Übergabe der Wohnung hat geklappt und es wohnen auch schon neue Mieter drin.
    Wir haben eine Nachricht bekommen, dass wir die Kaution zurückbekommen abzüglich eines Anteils von 150 €, der für eventuell auftretende Nachforderungen aus noch kommenden Nebenkostenabrechnungen zurückgestellt wird. Und vor 3 Wochen die Abrechnung für 2013, aus der sich eine Nachforderung von 143 € ergibt - auch wieder mit fragwürdigen Posten.

    Was wir nicht bekommen haben: eine korrigierte Abrechnung für 2012!
    Wenn wir die Zahlen des Vorjahrs anwenden, geht es immerhin um eine Summe von knapp 1500 € (650 € geleistete Nachzahlung + 850 € eigentlich errechnete Rückzahlung).

    Nun ist meine Frage: Hat der Vermieter eigentlich eine Frist zu wahren, wenn er einen Widerspruch bearbeiten muss und wie sollen wir uns weiterhin verhalten?


    Vielen lieben Dank im Voraus
    Principe

  • klingt wie mein ehemaliger Vermieter "Schw. Ha.- & G.verwaltung" :)

    Es gibt hier keine gesetzliche Frist oder Sonstiges. Ihr hättet aber im Laufe des Mietverhältnisses die VZ einstellen können, bis der Widerspruch bearbeitet ist. Jetzt müsstest ihr den gerichtlichen Weg einschlagen und zunächst einen Mahnbescheid über eure geforderten Betrag beantragen, dann haben die 2 Wochen Zeit darauf zu reagieren. Ansonsten können die das einfach aussitzen und nach 3 Jahren ist die Geldforderung dann auch verjährt und ihr könnt gar nichts mehr machen.

  • Es gibt hier keine gesetzliche Frist oder Sonstiges. Ihr hättet aber im Laufe des Mietverhältnisses die VZ einstellen können, bis der Widerspruch bearbeitet ist. Jetzt müsstest ihr den gerichtlichen Weg einschlagen und zunächst einen Mahnbescheid über eure geforderten Betrag beantragen,


    Würde ich auch empfehlen.
    Manche Vermieter bzw. Verwaltungen in ihrer selbsternannten Herrlichkeit "brauchen" sowas...

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