Mieterhöhung oberhalb Mietspiegels wegen Tiefgaragenparkplatz/ Geburt eines Kindes?

  • Hallo Zusammen,

    wir wohnen seit 6 Jahren in dieser Wohnung zur Miete. Nun haben wir unseren Vermieter wegen einer anstehenden Reparatur der Toilettenspühlung kontaktiert und er hat uns dabei am Telefon mitgeteilt, dass er jetzt die Miete erhöhen möchte. Bei einem Vormieter hätte er 10000 DM nicht erhalten und diesen Verlust hätte er bis heute nicht erstattet bekommen. Auch sonst macht er zu wenig Gewinn an dieser Wohnung. Innerhalb von 6 Jahren haben wir nur ein Mal eine Reparatur gemeldet, weil ein Wasserhahn defekt war. Wir haben unsere Miete immer pünktlich bezahlt und können persönlich nichts für seinen finanziellen Verlust, den er mit dem Vormieter hatte.

    Laut Mietpreisspiegel der Stadt liegt die Miete für die Wohnung über dem Durchschnitt bei der Warmmiete, bei der Kaltmiete liegt unsere Wohnung leicht unterhalb des Mietspiegels. Man könnte jetzt denken, dass dies an einem zu hohem Verbrauch liegt, dies ist aber nicht so, denn unsere Heizung ist das ganze Jahr aus, da die Wohnung extrem von den anderen Wohnungen erwärmt wird. Der Vermieter legt alles auf uns um, Grundsteuer, Bagatellschäden etc. Die Miete für die Wohnung eines Nachbarn auf der gleichen Etage ist deutlich günstiger als unsere Miete. Eine Erhöhung bis zum durchschnittlichen Preisniveau der ortsüblichen Vergleichsmiete wäre normal. In unserer Miete ist ein Tiefgaragenparkplatz enthalten. Darf der Vermieter dann dies als Begründung für eine Miete oberhalb des Mietspiegels heran ziehen?

    Vorher möchte er aber seine Wohnung besichtigen. Wir haben Nachwuchs bekommen und wohnen nun zu viert (2 Erwachsene und 2 Kinder) in der 2 Zimmer-Mietwohnung mit 62qm. Wir sind uns nicht sicher, was seine Beweggründe für den Besuch sind. Sucht er nach Möglichkeiten für eine Kündigung? Kann er uns wegen der Wohnsitutation kündigen, weil wir zu viert in der 2 Zimmer Wohnung zu beengt wohnen?

    Einmal editiert, zuletzt von Matthias (7. Oktober 2014 um 09:02)

  • Zitat

    Laut Mietpreisspiegel der Stadt liegt die Miete für die Wohnung über dem Durchschnitt bei der Warmmiete, bei der Kaltmiete liegt unsere Wohnung leicht unterhalb des Mietspiegels.

    Bei der Mieterhöhung nach § 558 BGB - also die ortsübliche Vergleichsmiete - ist nur die Kaltmiete ausschlaggebend.

    Zitat

    In unserer Miete ist ein Tiefgaragenparkplatz enthalten.

    Die Miete für den Stellplatz ist aber sicher separat ausgewiesen, oder? Ausschlaggebend für eine Mieterhöhung ist nur der Wohnraum.

    Zitat

    Die Miete für die Wohnung eines Nachbarn auf der gleichen Etage ist deutlich günstiger als unsere Miete.

    Das bedeutet grundsätzlich überhaupt nichts. Bei der Vergleichsmiete spielt nämlich auch die Ausstattung der Wohnung eine Rolle. Durchaus möglich, dass Ihr ein einer modernisierten Wohnung lebt, während der Nachbar in einer "Ruine" haust.

    Zitat

    Wir haben Nachwuchs bekommen und wohnen nun zu viert (2 Erwachsene und 2 Kinder) in der 2 Zimmer-Mietwohnung mit 62qm

    Als Faustregel gilt, dass jeder Person 10m² Wohnraum zur Verfügung stehen müssen. Eine Überbelegung ist bei Euch nicht der Fall.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Matthias,

    zusätzlich zu meinem Vorbeter:
    "Der Vermieter legt alles auf uns um, Grundsteuer, Bagatellschäden etc."
    - Letzteres ist nicht statthaft.

  • Hallo Matthias,

    zusätzlich zu meinem Vorbeter:
    "Der Vermieter legt alles auf uns um, Grundsteuer, Bagatellschäden etc."
    - Letzteres ist nicht statthaft.

    Ich vermute einfach, dass der Fragesteller hier die Weiterbelastungen von Kleinstreparaturen meint. Das könnte also wirksam sein, sofern es eine gültige Kleinstreparaturklausel im Vertrag gibt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Matthias,

    vor einer Kündigung brauchst du keine Angst zu haben. Zumindest nicht, wegen Übergelegung. Die Mieterhöhung könnte aber durchaus zustimmungspflichtig sein, wenn eure Wohnung unterhalb des Mietspiegels liegt.

    Es macht den Eindruck, dass ihr in den 6 Jahren bisher keine Mieterhöhung bekommen habt, so dass die Forderung auch nicht unberechtigt wäre.

    Gruss
    H H

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