Bei Auszug Türen ersetzen wegen Abnutzung? Welche Abnutzung ist normal?

  • Zitat

    Flecken auf Teppichböden von ausgeschütteten Saftgläsern, Essensreste an der Wand und auf dem Boden, schmierige Türklinken , die von schmutzigen Kinderhänden angefasst wurden usw.

    Du hast aber vorher von Beschädigungen gesprochen. Die entstehen nicht durch Essensreste oder schmutzige Kinderhände.

    Zitat


    Das was nicht gemacht werden darf, ist dann meist noch für die Kinder erst recht reizvoll.

    Ich wiederhole mich hier gern: Das ist eine Erziehungsfrage.
    Das hat mein Kind einmal gemacht und dann nie wieder.
    Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ich das als Kind gemacht habe.

    Ich kalkuliere eine höhere Abnutzung durch Kinder nie ein. Das würde mir auch im Traum nicht einfallen. Ich habe erst letzte Woche einen Hausbesuch bei einer Familie mit zwei Kindern (ca. 3 und 5 Jahre) gemacht, die seit gut zwei Jahren bei mir wohnt. Die Wohnung sah aus, wie geleckt. Keine Spur von Beschädigungen oder höheren Abnutzungen.
    In meinem Bekanntenkreis ist das auch nicht anders.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Die Wohnung wird in einem ordentlichen Zustand vermietet und so am Ende der Mietzeit wieder zurückgegeben, egal, mit oder ohne Kinder. Dafür hat der Mensch eine Haftpflichtversicherung. Es ist eine irrige Meinung, daß der VM für jeden Schaden durch Kinder aufkommen muß. Ganz einfach.

    Das habe ich auch nicht gemeint. Natürlich kommt der Mieter für Abnutzungen auf, die über die normale Abnutzung hinausgehen, und das steht auch im Mietvertrag.
    Die Frage ist, was sind nach so und so vielen Jahren normale Abnutzungen und was sind übermäßige Abnutzungen.
    Bei Schäden ist das eher klar, bei Abnutzungen nicht.

  • Du hast aber vorher von Beschädigungen gesprochen. Die entstehen nicht durch Essensreste oder schmutzige Kinderhände.


    Ich wiederhole mich hier gern: Das ist eine Erziehungsfrage.
    Das hat mein Kind einmal gemacht und dann nie wieder.
    Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ich das als Kind gemacht habe.

    Ich kalkuliere eine höhere Abnutzung durch Kinder nie ein. Das würde mir auch im Traum nicht einfallen. Ich habe erst letzte Woche einen Hausbesuch bei einer Familie mit zwei Kindern (ca. 3 und 5 Jahre) gemacht, die seit gut zwei Jahren bei mir wohnt. Die Wohnung sah aus, wie geleckt. Keine Spur von Beschädigungen oder höheren Abnutzungen.
    In meinem Bekanntenkreis ist das auch nicht anders.

    Das hört sich ja richtig nach Bilderbuchfamilie und heile Welt an. Wie hast Du das hinbekommen, dass ein Kind das nur einmal und dann nie wieder gemacht hat? Vielleicht kann ich ja was dazu lernen. Mir ist das bei manchem zwar gelungen, aber bei manchem nicht.
    Hast Du den Hausbesuch vorher angekündigt? Damit es vorbereitet werden konnte und dann auch wirklich überall wie geleckt ausgesehen hat.
    Aber normale Abnutzungen, die einer 2jährigen Mietzeit entsprechen, waren doch vorhanden, oder?

  • Die Frage ist, was sind nach so und so vielen Jahren normale Abnutzungen und was sind übermäßige Abnutzungen.


    Wenn Du einen vierstelligen Euronenbetrag erübrigen kannst, lass' doch mal Sachverständigengutachten anfertigen.
    Auch aus diesem unseligen Thread bin ich jetzt 'raus.

  • Wenn Du einen vierstelligen Euronenbetrag erübrigen kannst, lass' doch mal Sachverständigengutachten anfertigen.

    Ich machs einfach: der Vermieter schaut sich alles an, bevor wir ausziehen, sagt mir was er ersetzt haben will und wieviel er will, und ich zahle. Damit ist die Sache gegessen.


  • Aber normale Abnutzungen, die einer 2jährigen Mietzeit entsprechen, waren doch vorhanden, oder?

    Was verstehst Du unter normaler Abnutzung? Auf den ersten Blick sollte sowas eigentlich nicht auffallen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das habe ich auch nicht gemeint. Natürlich kommt der Mieter für Abnutzungen auf, die über die normale Abnutzung hinausgehen, und das steht auch im Mietvertrag.
    Die Frage ist, was sind nach so und so vielen Jahren normale Abnutzungen und was sind übermäßige Abnutzungen.
    Bei Schäden ist das eher klar, bei Abnutzungen nicht.

    Du mußt unterscheiden - Abnutzung und Beschädigung. Normale Abnutzung ist mit der Miete ausgelichen, Beschädigung aber nicht.
    Meines Erachtens ist eine Beschädigung dann gegeben, wenn z.B. durch Krafteinwirkung ein Gegenstand beschädigt wird, und dafür kommt die Privat-Haftpflichtvers. auf. Die müßte in Deinem Fall auch bezahlen, bin ich der Meinung, ich kenne es nicht anders.
    Vorsätzliche Beschädigung wird natürlich nicht bezahlt.Wie man das bei Kindern bewertet , keine Ahnung.

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