Wohnungstür verzogen. Wer zahlt ??

  • Hallo Zusammen,

    ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2013 erhalten und soll Euro 97,98 für die Instandsetzung der verzogenen Tür zahlen. Meine Recherche hat ergeben, dass Türschlösser Reparaturen zu den Kleinreparaturen, die bis zu einem Betrag von ca. Euro 100,00 selbst zu zahlen sind gehören.
    Weiß jemand ob das Richten der Tür ebenfalls selbst zu zahlen ist??
    Vielen Dank für die Hilfe!!!
    Wonni

  • Hallo,

    die Klausel bezieht sich im allgemeinen auf Dinge, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Reparaturen am Bauwerk selbst sind allerdings nicht erfasst.

    Ich persönlich würde es so interpretieren:
    Angenommen es läßt es ist nicht ersichtlich, warum die Tür schlecht schließt dann müßtest du zahlen, wenn der Türflügel gerichtet werden muss, der Vermieter, wenn es die Zarge ist.

    Gruss
    H H

  • Wonni:

    "ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2013 erhalten und soll Euro 97,98 für die Instandsetzung der verzogenen Tür zahlen."
    - Das sind zweierlei Baustellen...

    "Weiß jemand ob das Richten der Tür ebenfalls selbst zu zahlen ist??"
    - Kommt drauf an, weshalb sie zu richten/instandzusetzen war.

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