Hallo,
ich hoffe mal, dass mir vielleicht hier jemand helfen kann.
Wir wohnen in einem Gebäude mit sechs Mietparteien. Im Haus ist festgelegt, dass die Reinigung des Treppenhauses durch eine Firma erfolgt. In der Nebenkostenabrechnung ist das unter Reinigung/Winterdienst zusammengefasst.
Bis 2012 wurden die Wohnungen, aufgrund der Insolvenz des damaligen Eigentümers, durch einen Zwangsverwalter verwaltet, der ein entsprechenden Hausmeisterservice beauftragt hatte. Damals hin ein Reinigungsplan aus an dem jeder der Mieter erkennen konnten, welche Arbeiten wann erledigt wurden (Reinigung Boden Treppenhaus, Fensterreinigung, Geländer, Briefkastenanlage usw.) Die Firma kreuzte entsprechend dem was sie gemacht hat an.
Nach der Versteigerung der Wohnungen wurde eine neue Hausverwaltung beauftragt, die wiederum ein neues Hausmeisterunternehmen beauftragte. Und seit dem gibt es Probleme. Das Treppenhaus ist voll mit Spinnenweben, die Fenster wurden noch nie geputzt, das Geländer ist schwarz vor Dreck und außen ums Haus steht das Unkraut teilweise einen halben Meter hoch. Angeblich hätte die Hausverwaltung auch bereits mit der Firma gesprochen, getan hat sich aber nichts. Der Reinigungsplan enthält nur noch das Datum und die Unterschrift. Es wird zur Zeit nur 14 tägig gewischt und ab und an auf den größeren Flächen Rasen gemäht.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
- Können wir als Mieter Einsicht in den Reinigungsplan verlangen? In dem müssten ja die Arbeiten und der Rhythmus erkennbar sein.
- Wenn aus dem Plan hervorgeht, dass Arbeiten enthalten sind die nicht erledigt wurden, kann ich dann eine Minderung der Nebenkosten verlangen/vornehmen?
- Sollten frühere Arbeiten nun nicht mehr durch eine Firma abgedeckt sein, müssen diese vom Mieter übernommen werden? Abgesehen davon wurden wir darauf nicht hingewiesen was doch dann hätte passieren müssen?
Vielen Dank im Voraus!