wenn der 120l boiler platzt...

  • Hallo :)
    Ich bin neu hier im Forum und hab da auch gleich mal Eine Frage!
    Vor ein paar Monaten ist einer Freundin von mor der Wasserboiler(120l) im Bad geplatzt, so ich habe ebenfalls einen 120l Boiler in meinem Bad der bis jetzt auch noch funzt! Ich wohne jetzt seit 3 Jahren in der Wohnung und der Boiler wurde bis heute nicht einmal gewartet oder ähnliches, wenn der mir jetzt platzt ohne ersichtlichen Grund wer kommt dann für den entstandenen schaden auf? Ich oder mein Vermieter? Ist mein Vermieter dazu verpflichtet den Boiler regelmäßig prüfen zu lassen? In meinem Mietvertrag steht folgendes drin:
    Der Mieter ist verpflichtet, Reparaturen für Installationsgegenstände, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind, wie die Installationen für Wasser und Gas, Elektrizität, heiz-und kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse sowie rollläden zu tragen,soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 100euro nicht übersteigen und der jährliche Reparaturaufwand nicht mehr als Eine monatsmiete beträgt.

    Ich wohne im 5.stock und wenn da der Boiler platzt bin nicht jut ich betroffen, haftet in so einem Fall die Versicherung des Vermieters? Ich hab nämlich keine:(

  • Schneiderlein,

    "ich habe ebenfalls einen 120l Boiler in meinem Bad"
    - Was für einer?

    "Ist mein Vermieter dazu verpflichtet den Boiler regelmäßig prüfen zu lassen?"
    - Erst müsste man wissen, was das für einer ist...

    "Der Mieter ist verpflichtet, Reparaturen für Installationsgegenstände, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind, wie die Installationen für Wasser und Gas, Elektrizität, heiz-und kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse sowie rollläden zu tragen,soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 100euro nicht übersteigen und der jährliche Reparaturaufwand nicht mehr als Eine monatsmiete beträgt."
    - Das ist die sog. Kleinreparaturklausel, hat nicht direkt was mit dem Boiler zu tun.

    "wenn da der Boiler platzt bin nicht jut ich betroffen, haftet in so einem Fall die Versicherung des Vermieters?"
    - Kommt drauf an...

  • Hallo :)
    Der Mieter ist verpflichtet, Reparaturen für Installationsgegenstände, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind, wie die Installationen für Wasser und Gas, Elektrizität, heiz-und kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse sowie rollläden zu tragen,soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 100euro nicht übersteigen und der jährliche Reparaturaufwand nicht mehr als Eine monatsmiete beträgt.

    Ganz unabhängig davon sind regelmäßig nötige Wartungen grundsätzlich als Betriebskosten umlagefähig.

  • Mensch, ich hatte auch mal so einen Boiler in meinem Bad stehen. Zum Glück ist der nicht geplatzt. Da kann man doch auch bei zu Schaden kommen. Stellt euch mal vor, man würde gerade im Bad stehen, das Ding platzt, man wird gegen eine Wand gestoßen und Schlägt sich was auf oder bricht sich wohlmöglich noch was.

    oder du wirst durch die wucht des wassers durchs fenster geschleudert.
    was werden die Nachbarn denken....

  • oder du wirst durch die wucht des wassers durchs fenster geschleudert.
    was werden die Nachbarn denken....


    Ich würde vor Scham wohl am liebsten im Boden versinken...

  • Ich würde vor Scham wohl am liebsten im Boden versinken...

    also merke:
    wenn ein bioler vorhanden, nie unbekleidet sich im bad befinden.

  • An den geplatzten Boiler werden Sie sich nicht beteiligen brauchen; der Schaden ist mit Sicherheit mehr als die Kleinreparaturklausel hergibt. Allein der Schaden welcher womöglich Ihren Körper bis hin zum Krüppel werden läßt, dürfte in die Abertausende gehen.

  • Wie son Dingen hochgeht würd ich ja gerne mal sehen :) deine Bekannte hat dann nun vermutlich ein Freiluftbad ?

    Was Wartungen angeht steht in meinem aktuellen Mietvertrag sogar folgendes sinngemäß : Ich muss die die Wartung der Gastherme jährlich beauftragen, bezahlen und dem Vermieter nachweisen das die Wartung durchgeführt wurde.

    Kenn ich jetzt zwar eher genau anders rum, aber der Mietvertag ist ohnehin sehr Vermieter freundlich ausgelegt und wahrscheinlich eine ältere Fassung , wo man grundweg schonmal 50 % als unzulässig werten kann.

  • Berny ich weiß zwar nicht wieso du nun zu der Aussage Lustmolch kommst aber ok. Meinte mit Freiluftbad , wenn son Boiler explodiert das wahrscheinlich das halbe Bad demoliert ist.

    Kolinum dito ^^

  • Du hast keine Privathaftpflichtversicherung????
    Sorry aber dämmlicher gehts ja wohl nicht, oder?


    Besonders dämmlich wäre es, wenn in der PHV KEINE Mietsachschäden mit versichert wären...

  • Müsste die Gebäudehaftplicht des Vermieters nicht bei derartigen Schäden aufkommen ? Son Boiler gehört doch zur Infrastruktur des Hauses oder irre ich da

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